Bundesregierung einigt sich: Österreichs
Finanzwelt bekommt eine Bankensteuer!
- Faymann: Maßnahme soll 500 Millionen einbringen
- Gebührenmonitoring soll die Kreditnehmer schützen
Frühestmöglicher Termin für die neue Steuer ist 2011
·Bankensteuer nur reine "Kosmetik"?
Die Reaktionen zur
geplanten Bankensteuer
·Braucht Österreich
eine Bankensteuer?
UMFRAGE: Was sagen
Sie zu Faymanns Plänen?
·GRAFIK: Gewinne und Abgaben der Banken
Trotz Gewinnsteigerung
weniger Steuerleistung
·Wie reich sind denn
Österreichs Banken?
FORMAT: "Krisenopfer"
fahren satte Gewinne ein
·Finanzwelt weht ein
rauher Wind entgegen
Sarkozy & Co rücken in
Davos Banken zu Leibe

Gegen erbitterten Widerstand aus Banken und Wirtschaft wird die Republik Österreich in absehbarer Zeit eine Bankensteuer einheben. "Wir beide werden eine Bankenabgabe einführen", sagte Bundeskanzler Werner Faymann mit Vizekanzler Finanzminister Josef Pröll im Kanzleramt. Frühestmöglicher Termin wäre 2011. Als "Richtgröße" nannte der Bundeskanzler 500 Mio. Euro, die er von den Banken kassieren will. Und er will nicht darauf warten, ob man sich auf EU-Ebene zu einer solchen Abgabe durchringt.
Als Steuersatz nannte der Bundeskanzler 0,07 bis 0,1 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Bisher war dabei von der Bilanzsumme mit diversen Abzügen (Kernkapital, KMU/Privatgeschäft) die Rede. Über die Steuerbasis will die ÖVP - die fürchtet, dass damit Sparbücher und Kredite besteuert werden - noch diskutieren. Schon bevor der "Bankengipfel" im Kanzleramt begann, hatten sich die geladenen Banker keinen Illusionen hingegeben, mit ihrem Widerstand eine Abgabe verhindern zu können, sofern sich die Politik darauf verständigt.
Entscheidet sich die Republik dafür, werde eine solche Steuer eingeführt, ob die Banken dies nun wollten oder nicht, sagte Erste-Chef Andreas Treichl. Ähnlich RZB-Generaldirektor Walter Rothensteiner, der als Banken-Spartenobmann der Wirtschaftskammer generell für die Branche spricht: "Ich kann mir das nicht wünschen." Üblicherweise würden die Banken nicht eins zu eins gefragt, wenn es um neue Steuern gehe. Gesetzgeber sei das Parlament.
Arbeitsgruppe für die Umsetzung
Die Banken werden nun zumindest in der Arbeitsgruppe vertreten sein, die beschlossen wurde. Ein 10- bis 15-köpfiges Team aus Vertretern von Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Notenbank und Banken wird Vorschläge erarbeiten. Basis ist eine Analyse der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die für die Regierung einige Varianten durchgerechnet hat, gerechnet auf 0,07 Prozent und nach den Zahlen zum 3. Quartal 2009: Maximal könnte die Abgabe bis zu 911 Mio. Euro hereinspielen - sofern alle Bankenbilanzen sowie Versicherungen und Fonds eingerechnet werden. Man werde die nächsten Wochen nützen, um auf konkrete Zahlen zu kommen, so Faymann.
Mit der Bankenabgabe will der Bundeskanzler, dass dem Staat und Steuerzahler zumindest ein Teil des Risikos refundiert wird, das mit der De-Facto-Haftung für die Institute im Krisenfall gegeben ist. Für Faymann ist der Bankenbeitrag "unverrückbar", für Pröll aus Gründen der "Gerechtigkeit" und der Konsolidierung des Staatshaushaltes ein Beitrag auch des Bankensektors nötig. Allerdings seien zuvor noch eine Menge von Voraussetzungen zu klären. Keine Auskunft gaben Faymann und Pröll auf Fragen, ob mit der Bankensteuer eine größere Steuerdebatte angestoßen worden ist.
Neue Steuer frühestens 2011
Zum Zeitplan für die Festlegung und Einführung der Abgabe - bisher sprach das Kanzleramt von Wirksamkeit ab 2011 - verwies Faymann auf festgesetzte Termine zur Budgetkonsolidierung: Das sei Ende 2010 für Budgetwirksamkeit 2011 und dann Ende nächsten Jahres für die Haushalte 2012 und 2013. "Je früher, umso besser." Als "Richtgröße" nannte der Kanzler erneut einen Betrag von rund 500 Mio. Euro.
Gebührenmonitoring zum Schutz
Dass die Abgabe nicht am Rücken von Sparern und Kreditnehmern ausgetragen wird, will die Regierung mit Gebührenmonitoring verhindern. Ansonsten müsse der Wettbewerb helfen. Faymann sagte, dass es schon Preiserhöhungen gegeben habe, ohne dass Steuern erhöht wurden. Planwirtschaft einzuführen sei nicht beabsichtigt, bei Missbrauch oder Absprachen gebe es aber Eingriffspflichten.
(apa/red)
