Mittwoch, 17. Februar 2010

Faymann macht ernst mit Gerichtsreform: Neue Verwaltungsgerichte vor Einführung

  • Neun neue Gerichte in den Ländern, zwei im Bund
  • Verwaltungsgerichtshof bleibt oberste Instanz

Nach jahrelangen Vorarbeiten macht die Regierung nun ernst mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte. Bundeskanzler Faymann hat den Entwurf für eine grundlegende Reform der Verwaltungsverfahren nun vorgelegt. Damit werden neun neue Verwaltungsgerichte in den Ländern und zwei auf Bundesebene geschaffen. Die Opposition signalisierte Zustimmung.

Die Reform ist bereits seit Jahren in Planung. Die Grundidee: Wer gegen den Bescheid einer Behörde berufen möchte - wer also etwa mit einem Steuer- oder Baubescheid unzufrieden ist und Einspruch einlegen will - soll sich dafür nicht mehr an die nächst höhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern mit seinem Anliegen gleich vor ein unabhängiges Gericht ziehen. Befürworter erwarten sich davon erstens eine höhere Entscheidungsqualität, zweitens aber auch eine Entflechtung des mittlerweile recht unübersichtlichen Behördendschungels in diesem Bereich.

Nicht angetastet wird durch die Reform der umstrittene Asylgerichtshof: Flüchtlinge können negative Asylbescheide seit Mitte 2008 nur noch bei diesem Gericht anfechten, ein Instanzenzug zum Verwaltungsgerichtshof ist (bis auf Grundsatzentscheidungen) ausgeschlossen.

Für die Umsetzung braucht die Koalition zumindest die Stimmen einer Oppositionspartei. BZÖ-Verfassungssprecher Scheibner drängt allerdings auf zusätzliche Einsparungen, die Grüne Verfassungssprecherin Musiol plädiert für eine stärkere Zentralisierung der Zuständigkeiten beim geplanten Bundesverwaltungsgericht zulasten der Landesgerichte. Grundsätzlich positiv beurteilt den Entwurf auch FPÖ-Verfassungssprecher Stefan. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Molterer sprach von einem abgestimmten Entwurf und rechnet nicht mit Widerstand aus den Ländern.

(apa/red)

17.2.2010 16:32
Vasant, 17. 02. '10 15:20
Der Faymann ...
den kann man einfach nicht für voll nehmen!