Mittwoch, 17. Februar 2010

Säugling 24 Knochen gebrochen: Prozess gegen 21-jährigen Kärntner wurde vertagt

  • Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung
  • Mann soll 7 Wochen altes Baby geschüttelt haben

Weil er seiner sechs Wochen alten Tochter 24 Knochen gebrochen haben soll, musste sich ein 21-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm mehrere Angriffe auf das Kind vor. Die Folgen waren neben den Knochenbrüchen eine Lungenquetschung, Blutergüsse und Hämatome. Der Prozess wurde vertagt wegen weiterer Zeugeneinvernahmen vertagt.

Die Anklage lautete auf absichtlich schwere Körperverletzung sowie auf Quälen und Vernachlässigen Unmündiger. Dem Angeklagten - er legte ein Teilgeständnis ab - wurde vorgeworfen, seine kleine Tochter im Zeitraum von Ende November bis Anfang Dezember 2008 mindestens einmal stark geschüttelt, ihr den Brustkorb zusammengedrückt und ihr den Kopf heftig verdreht zu haben. Bei dem Kind wurden 24 Frakturen am ganzen Körper. "Sie haben ihrer Tochter körperliche und seelische Qualen zugefügt", warf Staatsanwältin Sandra Agnoli dem jungen Mann vor.

Er habe dem Baby zwar den Kopf verdreht, weil es nicht trinken wollte, sondern zu einer Lampe geschaut habe. Das er ihm den Brustkorb zusammengedrückt habe, sei eine Tathandlung aus Überforderung heraus gewesen, aber geschüttelt habe er den Säugling nicht. Einmal sei er außerdem mit dem Kind in der Hand gestürzt.

Baby weinte viel
Seine Arbeit, der Haushalt, das Baby und seine oft "grantige" Freundin hätten dazu geführt, dass er "entnervt, belastet und gereizt" war. Die Tochter habe viel geweint er habe sich hilflos gefühlt und befürchtet, sie könnte ihn nicht mehr mögen. "Ich wollte meinem Kind aber auf keinen Fall wehtun", beteuerte der Mann.

Warum er keinen Arzt aufgesucht, nachdem er sogar ein Knacksen im Brustbereich des Säuglings wahrgenommen hatte oder wie er sich 24 Knochenbrüche - wovon nur drei auf einen Sturz zurückzuführen sein könnten - erkläre, konnte der 21-Jährige der Staatsanwältin nicht beantworten. Richterin Michaela Sanin vertagte die Verhandlung zur Ladung weiterer Zeugen.

(apa/red)

17.2.2010 17:06