Montag, 15. Februar 2010

Doppelmörder erneut zu lebenslanger Haft verurteilt: Bulgare tötete Heurigen-Ehepaar

  • Berufung wegen "Brutalität der Tat" abgeschmettert
  • 48-Jähriger pöbelte und stürmte vorzeitig aus Saal

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Höchststrafe für den Doppelmörder von Pachfurth bestätigt. "Die Sanktion kann nur auf lebenslange Haft lauten", stellte die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest. Tsvetan R., der in der Nacht auf den 2. Juli 2009 die Betreiber eines Heurigenlokals erschossen hatte, befand sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Gerichtssaal.

Der Bulgare hatte während der gesamten Berufungsverhandlung gepöbelt und den Drei-Richter-Senat sowie Oberstaatsanwalt Michael Klackl beflegelt. Als er mitbekam, dass seine Berufung gegen die Ende November vom Landesgericht Korneuburg verhängte Höchststrafe abgeschmettert wurde, stürmte er unter wüsten Beschimpfungen ("Nazischweine!") aus dem Saal.

"Außergewöhnliche Brutalität der Tat"
In der Urteilsbegründung verwies der Berufungssenat auf die "außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit und Brutalität der Tat". Der 48-Jährige habe bei dem Verbrechen eine besondere Gefühlskälte an den Tag gelegt und "aus purer Geldgier" gemordet.

Pfingsten 2009: Tochter überlebte Blutbad
Tsvetan R. war am Pfingstmontag des Vorjahrs nach der Sperrstunde in räuberischer Absicht in das beliebte Heurigenlokal eingedrungen. Er tötete den 50-jährigen Besitzer mit einem Schuss ins Herz und erschoss danach dessen Ehefrau. Als die 21-jährige Tochter, die sich mit ihrem damaligen Freund im Obergeschoß aufhielt, Geräusche hörte und Nachschau hielt, feuerte der Eindringling auch in ihre Richtung. Die junge Frau stellte sich tot, was ihr das Leben rettete: Der Mann beließ es bei dem Schuss in den Rücken, der sie schwer verletzt hatte. Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der Bulgare den Heurigen.

Der 48-Jährige war den Strafverfolgungsbehörden kein Unbekannter. In Deutschland hatte er unter anderem wegen Einbrüchen und Bandenbildung 13 Jahre im Gefängnis verbracht.

Tsvetan R. dürfte nun umgehend in seine Heimat abgeschoben werden. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner Auslieferung zugestimmt, um der österreichischen Justiz die Strafverfolgung zu ermöglichen. Die Auslieferung wurde allerdings auf neun Monate begrenzt. Seine Strafe wird der 48-Jährige demnach in Bulgarien verbüßen.

(apa/red)

15.2.2010 11:29
vanWeyden77, 15. 02. '10 13:13
Doppelmörder!
Na, ihr Grünen "Gutmenschen", wollt ihr den armen Bulgaren nicht gleich adoptieren??
Anwesenheitspflicht 100% pro...am besten jedoch garnicht reinlassen!
hary1965, 15. 02. '10 12:07
Zur Kenntnis nehmen
mögen Gutmenschen dass es eben auch solche Ausländer nach Österreich kommen und ihre Ansicht alle Ausländer sind edel und wollen nur das beste für sich und den Österreichern, einfach ein Schwachsinn ist und nur ihren Multkulturellen Intererssen entspricht. Daher ist es kaum zu verstehen das der tolle Faymann den Befehl der Gutmenschen folgt und eine Anwesendheitspflich für Asylwerber eine gewissen Zeit im Asylzentrum, als unzumutbar hält. Ein ehrlicher Asylwerber der mit seiner Fluch nach Österreich gerade sein Leben gerettet hat und nun vor Verfolgung geschützt ist wird wahrscheinlich froh sein in diesen Zentrum mit Ruhe seine Angelegenheiten zu regeln, er kann weder die Sprache noch hat er Geld, was macht er unterwegs im Land? Denken ist nicht der Politiker Stärke
Vasant, 15. 02. '10 12:45
Re: Zur Kenntnis nehmen
Der bringt die Eltern eines Mädchens auf brutale Art und
Weise um ... das Mädchen überlebt schwer verletzt seine
Attacke und ist jetzt ohne Eltern und dann schreit ein Herr
Tsvetan R. der aus Bulgarien kommt um hier Verbechen
und Morde zu begehen ... Nazischweine??

Amnesty International und einige Politiker sprechen sich
gegen eine Aufenthaltspflicht aus, obwohl solche tragischen
Verbrechen schon fast an der Tagesordnung in Österreich
sind, seit uns die EU die Grenzen geöffnet hat!

Der Typ hat keine Reue und kein Mitgefühl und hat ein
Mädchen gerade zur Waisen gemacht und dann beschimpft
der auch noch unsere Justiz und wir sollen den vielleicht
auch noch im Knast erhalten? Abgesehen davon was ist
denn bei uns lebenslänglich? In 10 Jahren ist der wieder
draußen! TODESSTRAFE und weg!
DerLeutnant, 15. 02. '10 12:59
Re: Zur Kenntnis nehmen
Ja, Vasant aber bitte öffentlich und an der Grenze zur Abschreckung für alle kriminellen Parasiten die den Einladungen unserer schwachsinnigen "Gutmenschen" nachkommen!