Doppelmörder erneut zu lebenslanger Haft verurteilt: Bulgare tötete Heurigen-Ehepaar
- Berufung wegen "Brutalität der Tat" abgeschmettert
- 48-Jähriger pöbelte und stürmte vorzeitig aus Saal

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Höchststrafe für den Doppelmörder von Pachfurth bestätigt. "Die Sanktion kann nur auf lebenslange Haft lauten", stellte die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest. Tsvetan R., der in der Nacht auf den 2. Juli 2009 die Betreiber eines Heurigenlokals erschossen hatte, befand sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Gerichtssaal.
Der Bulgare hatte während der gesamten Berufungsverhandlung gepöbelt und den Drei-Richter-Senat sowie Oberstaatsanwalt Michael Klackl beflegelt. Als er mitbekam, dass seine Berufung gegen die Ende November vom Landesgericht Korneuburg verhängte Höchststrafe abgeschmettert wurde, stürmte er unter wüsten Beschimpfungen ("Nazischweine!") aus dem Saal.
"Außergewöhnliche Brutalität der Tat"
In der Urteilsbegründung verwies der Berufungssenat auf die "außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit und Brutalität der Tat". Der 48-Jährige habe bei dem Verbrechen eine besondere Gefühlskälte an den Tag gelegt und "aus purer Geldgier" gemordet.
Pfingsten 2009: Tochter überlebte Blutbad
Tsvetan R. war am Pfingstmontag des Vorjahrs nach der Sperrstunde in räuberischer Absicht in das beliebte Heurigenlokal eingedrungen. Er tötete den 50-jährigen Besitzer mit einem Schuss ins Herz und erschoss danach dessen Ehefrau. Als die 21-jährige Tochter, die sich mit ihrem damaligen Freund im Obergeschoß aufhielt, Geräusche hörte und Nachschau hielt, feuerte der Eindringling auch in ihre Richtung. Die junge Frau stellte sich tot, was ihr das Leben rettete: Der Mann beließ es bei dem Schuss in den Rücken, der sie schwer verletzt hatte. Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der Bulgare den Heurigen.
Der 48-Jährige war den Strafverfolgungsbehörden kein Unbekannter. In Deutschland hatte er unter anderem wegen Einbrüchen und Bandenbildung 13 Jahre im Gefängnis verbracht.
Tsvetan R. dürfte nun umgehend in seine Heimat abgeschoben werden. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner Auslieferung zugestimmt, um der österreichischen Justiz die Strafverfolgung zu ermöglichen. Die Auslieferung wurde allerdings auf neun Monate begrenzt. Seine Strafe wird der 48-Jährige demnach in Bulgarien verbüßen.
(apa/red)
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