Es war "fahrlässige Tötung": Jacksons Arzt plädiert vor Gericht auf "nicht schuldig"
- Leibarzt des "King of Pop" muss seinen Pass abgeben
- Jackson-Familie und Fans fordern harte Bestrafung

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von Michael Jackson
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Michael Jacksons früherer Leibarzt, Conrad Murray, hat vor Gericht auf "nicht schuldig" plädiert. Die Anklage wirft ihm fahrlässiger Tötung des "King of Pop" vor. Dem Gerichtstermin in Los Angeles wohnten Jacksons Eltern Joe und Katherine sowie mehrere Geschwister des Sängers bei. Dem Kardiologen drohen im Falle eines Schuldspruchs bis zu vier Jahre Haft.
Dem Internetdienst "Tmz.com" zufolge setzte der Richter eine Kaution in Höhe von 75.000 Dollar fest. Die Staatsanwaltschaft habe 300.000 Dollar gefordert, in vergleichbaren Fällen seien 25.000 Dollar üblich, hieß es. Auf Anordnung des Gerichts muss Murray seinen Pass abgeben. Er darf keine Betäubungsmittel mehr besitzen oder verschreiben. Der Kardiologe darf aber weiter Patienten behandeln. Die nächste Anhörung soll am 5. April stattfinden.
"Murray ist ein Mörder"
Jackson-Fans forderten vor dem Gerichtsgebäude "Gerechtigkeit" und eine harte Bestrafung des Arztes. Eine junge Frau hielt ein Plakat hoch mit der Aufschrift "Murray ist ein Mörder". Jacksons Bruder Jermaine sagte beim Betreten des Gerichtsgebäudes, dass eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung "nicht genug" sei. Jacksons Familie drängt seit langem auf eine harte Bestrafung Murrays. Der Leibarzt habe derart leichtfertig gehandelt, dass eine Anklage wegen Totschlags angebracht sei, sagte der Familien-Anwalt kürzlich.
Nach dem überraschenden Tod des 50 Jahre alten Popstars am 25. Juni vergangenen Jahres hatte Murray eingeräumt, den unter Schlafstörungen leidenden Sänger mit starken Medikamenten - darunter das Narkosemittel Propofol - behandelt zu haben. Dem Totenschein zufolge starb der "King of Pop" an einer "akuten Vergiftung" mit Propofol. Allerdings hätte nichts von dem, was er Jackson gegeben hatte, diesen töten dürfen, erklärte der Arzt. Die Anklage dagegen wirft ihm vor, "ohne die nötige Vorsicht und Umsicht" vorgegangenen zu sein.
(apa/red)
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