Bis zu 150 heimische Sünder auf Steuer-CD:
Nur die Hälfte zu einer Selbstanzeige bereit

  • Debatte um Bankgeheimnis wird wieder neu entfacht
  • Datendiebstahl kostet Liechtensteiner Bank Millionen

Der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner rechnet mit rund 100 bis 150 Österreichern auf der Schweizer Steuer-CD. Er erwarte, dass die Hälfte der Betroffenen Selbstanzeige erstatten werden. "Ein Run ist aber nicht zu bemerken", so Hübner. Für Steuersünder sei es ratsam in den nächsten 14 Tagen Selbstanzeige zu erstatten. Insgesamt komme das österreichische Bankgeheimnis immer mehr unter Druck, so Hübner. "Es ist nur eine Frage der Zeit bis es fällt".

Verfassungsexperte Bernd Christian Funk forderte eine gesetzliche Regelung im Finanzstrafverfahren für den Umgang mit Steuersünder-Daten. "Ein echter Kauf mit Vertrag wäre derzeit rechtswidrig", so Funk. Der Ankauf müsste als deklarierter Scheinkauf abgewickelt werden und es müsste sofort mit der Strafverfolgung begonnen werden, so Funk.

Angeheizt wurde durch die Schweizer Daten-CD jedenfalls die Debatte um das Bangeheimnis. Der deutsche Finanzminister Schäuble prophezeite, dass dieses in ganz Europa abgeschafft werden würde. Auch die Schweiz werde sich dieser europäischen Entwicklung nicht entziehen können, sagte Schäuble in einem Interview mit der "NZZ am Sonntag". Finanzminister Pröll erklärte darauf, die Abschaffung des Bankgeheimnisses sei "kein Thema". Österreich habe den internationalen OECD-Standard umgesetzt. Das österreichische Bankgeheimnis unterscheide sich zudem wesentlich vom Schweizer Bankgeheimnis, betonte Pröll. Dadurch sei Österreich von der Diskussion nicht wesentlich berührt.

Datendiebstahl kostet Bank
Während über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuersünder diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Mio. Euro Entschädigung zahlen, die diesem als Bewährungsauflage auferlegt worden war. Der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Uwe Öhri, bestätigte im Wesentlichen einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Nach dem vergangene Woche veröffentlichten Urteil des Fürstlichen Landgerichts von Liechtenstein informierte das Geldinstitut den Kläger "pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl" und machte damit eine strafbefreiende Selbstanzeige unmöglich. Ersatz für die von dem Kläger nachentrichteten knapp 6,3 Mio. Euro Steuern steht im dagegen nicht zu.
(apa/red)

8.2.2010 18:14
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