Dienstag, 9. Februar 2010

OECD-Experte zur Causa Mensdorff-Pouilly:
"Österreich ist hier völlig frei zu handeln"

  • Pieth: Verfahren müsste weiterbetrieben werden
  • Doppelbestrafungsverbot greift in diesem Fall nicht

Der Leiter der OECD-Arbeitsgruppe gegen Unternehmenskorruption, Mark Pieth, hält eine Weiterführung des Verfahrens gegen den Rüstungslobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly in Österreich für möglich. Die Niederschlagung des britischen Verfahrens "würde bei uns keine Rechtskraft haben", sagte der Schweizer im ORF-"Report": "Das müsste meiner Meinung nach in Österreich weiterbetrieben werden."

Er habe sich mit den Anwälten der britischen Anti-Korruptionsbehörde Serious Fraud Office (SFO) beraten. Demnach habe es sich bei der Niederschlagung um eine "Discontinuance" gehandelt, was zwischen Sistierung und Einstellung liege. Die Frage, ob die Sache seiner Ansicht nach also nicht rechtskräftig erledigt sei, bejahte Pieth. Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ), das sogenannte Doppelbestrafungsverbot, greife hier nicht.

"Man müsste weitermachen, meiner Meinung nach", so der Korruptionsexperte: "Ich denke, Österreich ist hier völlig frei zu handeln."

(apa/red)

9.2.2010 22:12