Nach Schüssen in Kremser Supermarkt:
Prozess gegen Polizisten startet am 10. März
- Beamter wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
- Zwei Verhandlungstage: Urteil für 12. März geplant

·Die Chronologie im tragischen Fall Krems
14-Jähriger bei Einbruch von Polizisten erschossen
·Krems: 18 Monate Haft für 17-Jährigen
Auch rumänischer Komplize wurde verurteilt
Ab 10. März muss sich der Polizist vor Gericht verantworten, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt den 14-jährigen Florian P. erschossen hat. Die Verhandlung im Landesgericht Korneuburg, die laut Gerichtssprecherin Christa Zemanek noch nicht offiziell ausgeschrieben ist, ist auf zwei Tage anberaumt. Das Urteil soll am 12. März fallen. Das Einzelrichterverfahren wird Richter Manfred Hohenecker leiten, gab Zemanek bekannt.
Zemanek bestätigte weiters eine ORF-Meldung, derzufolge beim Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zwölf Zeugen aussagen sollen. Außerdem werden drei Sachverständige - ein Gerichtsmediziner, ein Chemiker und ein Ballistiker - ihre Gutachten erörtern. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Beamten, der derzeit Innendienst außerhalb von Krems versehen soll, bis zu drei Jahre Haft.
Irrtümliche Annahme einer Notsituation
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, in irrtümlicher Annahme einer Notwehrsituation auf den 14-Jährigen geschossen zu haben, der gemeinsam mit einem 17 Jahre alten Freund nachts in den Supermarkt eingedrungen war. Nach Angaben des 17-Jährigen wollten sie dort einen Tresor aufbrechen. Dabei lösten sie Alarm aus. Als die Polizei eintraf, versteckten sich die Jugendlichen zunächst in einem dunklen Gang vor dem Verkaufsraum.
Dort kam es zu der Begegnung mit zwei Beamten - einer Frau und einem Mann -, die sich im Dunkeln von den Vermummten angegriffen fühlten. Diese hatten eine Gartenharke bzw. einen Schraubenzieher dabei. Während der Polizist einen Warnschuss abgab, feuerte seine Kollegin auf die Beine des 17-Jährigen. Das Projektil drang dem Jugendlichen in beide Oberschenkel.
Kollegin vorläufig freigesprochen
Für die Beamtin bleibt ihre Schussabgabe vorerst ohne strafrechtliche Folgen. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben.
Damit war der 17-Jährige jedoch nicht einverstanden. Seine Rechtsvertreterin machte daher von dem in der Strafprozessordnung vorgesehenen Recht Gebrauch, bei der Justiz die Fortsetzung des Verfahrens anzuregen, um ein unabhängiges Gericht - und nicht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft - beurteilen zu lassen, ob die Polizistin eine strafrechtlich vorwerfbare Schuld trifft. Über den Fortführungsantrag wird das Landesgericht Korneuburg in einigen Wochen entscheiden.
Während der 17-Jährige nach dem Treffer unweit der Türe zum Verkaufsraum zusammengebrochen war, lief der 14-Jährige in den erleuchteten Raum und versteckte sich hinter einer Palette. Der Polizist folgte ihm. Den Angaben des Beamten zufolge soll ihn der Bursch neuerlich angesprungen haben, als er in die Nähe des Verstecks kam.
Tödliche Schüsse in den Rücken
Wie der Schießsachverständige Ingo Wieser und der Gerichtsmediziner Christian Reiter herausfanden, wurde der tödliche Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Der 14-Jährige wurde im Rücken getroffen. Der Beamte dürfte im Zeitpunkt der Schussabgabe auch nicht gekniet sein, wie er bei der Tatrekonstruktion behauptet hatte.
(apa/red)
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