Freitag, 12. Februar 2010

Nach Schüssen in Kremser Supermarkt:
Prozess gegen Polizisten startet am 10. März

  • Beamter wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
  • Zwei Verhandlungstage: Urteil für 12. März geplant

Ab 10. März muss sich der Polizist vor Gericht verantworten, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt den 14-jährigen Florian P. erschossen hat. Die Verhandlung im Landesgericht Korneuburg, die laut Gerichtssprecherin Christa Zemanek noch nicht offiziell ausgeschrieben ist, ist auf zwei Tage anberaumt. Das Urteil soll am 12. März fallen. Das Einzelrichterverfahren wird Richter Manfred Hohenecker leiten, gab Zemanek bekannt.

Zemanek bestätigte weiters eine ORF-Meldung, derzufolge beim Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zwölf Zeugen aussagen sollen. Außerdem werden drei Sachverständige - ein Gerichtsmediziner, ein Chemiker und ein Ballistiker - ihre Gutachten erörtern. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Beamten, der derzeit Innendienst außerhalb von Krems versehen soll, bis zu drei Jahre Haft.

Irrtümliche Annahme einer Notsituation
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, in irrtümlicher Annahme einer Notwehrsituation auf den 14-Jährigen geschossen zu haben, der gemeinsam mit einem 17 Jahre alten Freund nachts in den Supermarkt eingedrungen war. Nach Angaben des 17-Jährigen wollten sie dort einen Tresor aufbrechen. Dabei lösten sie Alarm aus. Als die Polizei eintraf, versteckten sich die Jugendlichen zunächst in einem dunklen Gang vor dem Verkaufsraum.

Dort kam es zu der Begegnung mit zwei Beamten - einer Frau und einem Mann -, die sich im Dunkeln von den Vermummten angegriffen fühlten. Diese hatten eine Gartenharke bzw. einen Schraubenzieher dabei. Während der Polizist einen Warnschuss abgab, feuerte seine Kollegin auf die Beine des 17-Jährigen. Das Projektil drang dem Jugendlichen in beide Oberschenkel.

Kollegin vorläufig freigesprochen
Für die Beamtin bleibt ihre Schussabgabe vorerst ohne strafrechtliche Folgen. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben.

Damit war der 17-Jährige jedoch nicht einverstanden. Seine Rechtsvertreterin machte daher von dem in der Strafprozessordnung vorgesehenen Recht Gebrauch, bei der Justiz die Fortsetzung des Verfahrens anzuregen, um ein unabhängiges Gericht - und nicht die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft - beurteilen zu lassen, ob die Polizistin eine strafrechtlich vorwerfbare Schuld trifft. Über den Fortführungsantrag wird das Landesgericht Korneuburg in einigen Wochen entscheiden.

Während der 17-Jährige nach dem Treffer unweit der Türe zum Verkaufsraum zusammengebrochen war, lief der 14-Jährige in den erleuchteten Raum und versteckte sich hinter einer Palette. Der Polizist folgte ihm. Den Angaben des Beamten zufolge soll ihn der Bursch neuerlich angesprungen haben, als er in die Nähe des Verstecks kam.

Tödliche Schüsse in den Rücken
Wie der Schießsachverständige Ingo Wieser und der Gerichtsmediziner Christian Reiter herausfanden, wurde der tödliche Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Der 14-Jährige wurde im Rücken getroffen. Der Beamte dürfte im Zeitpunkt der Schussabgabe auch nicht gekniet sein, wie er bei der Tatrekonstruktion behauptet hatte.

(apa/red)

12.2.2010 13:02
brabus, 12. 02. '10 14:14
Prozess
Mein Mitgefühl gilt den Eltern des getöteten Jungen, weil er ums Leben kam. Gleichzeitg müssen sie sich fragen, warum ihr Kind an einem Verbrechen beteiligt war, in dessen Folge nun ein Polizist vor Gericht steht. Das Urteil wird jedenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Bereitschaft von Menschen haben, sich a) für einen Polizei-job zu bewerben, b) voll im Dienst einzusetzen c) ihr Leben für andere Menschen oder gar Sachgüter zu riskieren (der gestrige Beitrag aus den USA, wo Security Leute zusahen, wie ein 14jähriges Mädchen brutal verprügelt wurde ist ein Beispiel dafür ...)
Vasant, 12. 02. '10 22:34
Re: Prozess
Ich seh in dem Fall viele Punkte wie du und muss noch
ergänzen, dass die Frage die sich die Eltern stellen sollten
eher lauten sollte, was man mein Sohn um 02:45 auf der
Straße. Hier wurden eindeutig durch die Fahrlässigkeit von
"Erziehungsberechtigten" mehrere Menschenleben zerstört.

Die des Sohnes und der Familie bzw. den Freunden, die
des Polizisten und seinen Angehörigen und es war auch
sehr tragisch, dass man nun das Alter vor ein Verbrechen
stellt und nicht die Tat an den Pranger gestellt wurde,
sondern ein Polizist, der auch nur ein Mensch ist. Egal,
ob dieser nun falsch oder aus Angst gehandelt hat.

Der Ursprung der Tragödie liegt in der Verletzung der
Aufsichtspflicht die eindeutig von den Eltern begangen
wurde und das wurde in dem Fall kein einziges Mal
erwähnt!