Mittwoch, 3. Februar 2010

"Religiöse Gewalt" als Erschwernisgrund:
Ministerin kennt bei Morden keine Ausreden

  • Religiöse Motive dürfen niemals Milderungsgrund sein
  • Bandion-Ortner plant Neueinträge im Strafgesetzbuch

Nach dem umstrittenen Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken, der bei einem Scheidungsstreit mit einem Messer auf seine Frau eingestochen hatte, plant die ÖVP nun eine Gesetzesänderung. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will im Strafgesetzbuch festschreiben, dass allfällige religiöse Hintergründe eines Verbrechens niemals als Milderungsgrund, sondern im Gegenteil strafverschärfend wirken sollen. Zweiteres lehnt die SPÖ allerdings ab und warnt vor der Hereinnahme der Religion ins Strafrecht. Sie fordert eine Überprüfung des umstrittenen Urteils durch den OGH.

Anlass für den Vorstoß ist die Debatte um ein mildes Urteil gegen einen gebürtigen Türken, der seine Frau im vergangenen Oktober nach einem Streit um die Scheidung mit über zwölf Messerstichen schwer verletzt und mit einem Stahlrohr attackiert hatte. Weil die Frau vor Gericht zu keiner Aussage bereit war und der Staatsanwalt dem seit 1980 in Österreich lebenden Mann eine - auch mit seiner Herkunft aus der Türkei begründete - "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestierte, wurde er nicht wegen versuchten Mordes, sondern "nur" wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht schloss sich dem an und verhängte sechs Jahre Haft. Für versuchten Mord wären zehn bis 20 Jahre bzw. Lebenslang möglich gewesen.

Unmittelbar nach dem Schuldspruch protestierten in ungewohnter Einigkeit alle fünf Parlamentsparteien gegen das Urteil. Auch unter Juristen ist die Vorgehensweise von Staatsanwalt und Gericht umstritten, hatte doch der Oberste Gerichtshof (OGH) schon vor Jahren festgehalten, dass eine ausländische Herkunft noch keine strafmindernde Affekt-Handlung begründen kann. Vielmehr sei bei der Beurteilung "von einem rechtstreuen Durchschnittsmenschen auszugehen, der mit den durch die inländische Rechtsordnung geschützten Werten innerlich verbunden ist". Auch das Justizministerium stellte dies wenig später in einem Erlass an die Staatsanwaltschaften klar.

Religiöse Motive als "Erschwerungsgrund"
Nun will Ressortchefin Claudia Bandion-Ortner (V) auch im Strafgesetzbuch festschreiben, dass mögliche religiöse Hintergründe einer Tat niemals strafmindernd wirken können. Im Gegenteil: Religiöse Motive sollen künftig als "Erschwerungsgründe" gelten, womit die Gerichte gehalten wären, tendenziell höhere Strafen zu verhängen. Zusätzliche Straftatbestände oder höhere Strafrahmen etwa gegen "Ehrenmorde" soll es aber nicht geben, wie die Ministerin gegenüber der APA betonte: "Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden."

Die SPÖ lehnt die Vermischung von Religion und Strafrecht allerdings ab. Zwar betont auch Justizsprecher Hannes Jarolim, dass religiöse Motive nicht strafmildernd wirken dürfen. Er sieht das allerdings durch den Erlass des Ministeriums ausreichend sichergestellt. Eine gesetzliche Strafverschärfung für Täter mit religiösen Motiven lehnt er ab. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe. Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", deponiert Jarolim. Er fordert Bandion-Ortner stattdessen auf, das umstrittene Anlass-Urteil zur Abklärung zum OGH zu schicken.

Kritik von Glaubensgemeinschaft
Kritik am Plan Bandion-Ortners kommt auch von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). "Taten wie Zwangsheirat, Ehrenmord oder weibliche Genitalverstümmelung sind auf keinen Fall religiös zu legitimieren", betonte deren Sprecherin Carla Amina Baghajati. Im Gegenteil müssten derartige Probleme auch mit religiösen Argumenten bekämpft werden. Die Religion sei daher nicht das Problem, sondern "ein Teil der Lösung". Baghajati schlägt daher vor, statt "religiös bedingter" den Begriff "traditionsbedingte Gewalt" zu verwenden.

Die Opposition ist in der Frage gespalten: FPÖ und BZÖ begrüßen den Vorstoß Bandion-Ortners grundsätzlich. Allerdings fordert die FPÖ mehr betreute Wohnungen für scheidungswillige Migrantinnen, das BZÖ will auch die "Herabwürdigung religiöser Lehren" strenger bestrafen. Die Grünen lehnen die Hereinnahme religiöser Motive in das Strafrecht dagegen ab: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein kaltblütiger Mord aus Rache eines Österreichers anders beurteilt werden soll, als ein Mord eines Türken, der vielleicht aus falschen Ehrvorstellungen gehandelt hat."

(apa/red)

3.2.2010 15:17
444wolf, 04. 02. '10 00:02
WAS IST MIT SCHEIDUNG AUF ITALIENISCH ??
TÖTEN "BESONDERS" MOTIVIERT
DERZEIT ALLE ECHAUFFIERT
DOCH STAMMT MAN(N) AUS SICILIA
HAT MAN NE ANDRE MEINUNG DA
WEIL NOCH VOR CA. VIERZIG JAHREN
SCHEIDUNG "AUF ITALIENISCH" STRAFLOS WAREN
TRIFFT MAN(N) DIE FRAU DENN "IN FLAGRANTI"
ZIEHT MAN(N) DIE KNARRE SEHR AVANTI
AUF DASS ER SIE TOT SAMT LOVER MACHE
DANN FREISPRUCH KLAR FÜR EHRENSACHE !!!

PS: Das eignet sich wohlauch für Glawischnigs "BRENNESSEL", Ich ersuche um Nominierung!!!
wong, 07. 04. '10 12:06
Re: WAS IST MIT SCHEIDUNG AUF ITALIENISCH ??
ich stand schon immer auf bella italia, pizza aus palermo und blaue bohnen, mario salieri und scharfe italo-katzen... hoarhoarhoar!
nonane, 03. 02. '10 15:24
Szenario:
Ein Mann verprügelt einen Anderen weil dieser seine Frau aufs Tiefste bleidigt.

Ein anderer Mann verprügelt einen Anderen weil dieser einen anderen Glauben hat.

Sollten die beiden Männer wirklich gleich hart bestraft werden...?