Streit um Bundeshymne nimmt kein Ende:
Verlag bleibt weiterhin bei der Klagsdrohung
- Argument: "Sind verpflichtet, Verträge zu erfüllen"
- Drei Vergehen bei Version von Christina Stürmer
·Keine Klage wegen der Bundeshymne
Erbin distanziert sich von Drohung des Verlages
·Erneutes Trara um unsere Bundeshymne
Ministerin Heinisch-Hosek fordert "Töchter" im Text
·Rock-Nationalhymne erregt die Gemüter
Streit über Version von Christina Stürmer

Der Sessler-Verlag droht weiter mit Unterlassungsklage gegen eine neue Version der Bundeshymne - und das, obwohl sich eine Erbin von rechtlichen Schritten distanziert hat. "Wir sind verpflichtet, Verträge zu erfüllen", berief sich Verlagsgeschäftsführer Ulrich N. Schulenburg auf seine Pflicht, die Autorenrechte zu wahren.
Der Spot des Unterrichtsministeriums hatte mit einer geänderten Version der Bundeshymne für Wirbel gesorgt: Sängerin Christina Stürmer lässt darin nicht nur die "großen Söhne", sondern auch die "Töchter" hochleben. Der Sessler-Verlag verlangte daraufhin eine Unterlassungserklärung, Tage später distanzierte sich Koschka Hetzer-Molden, die Erbin nach der Textdichterin Paula von Preradovic, von den Drohungen. "Sie hat wahrscheinlich den Vertrag vergessen", so Schulenburg. Der Verlag sei verpflichtet, Autorenrechte zu schützen.
Konkret ortet Schulenburg drei Vergehen bei der Hymnen-Version Stürmers: Neben der vorgeworfenen Textverfälschung sieht man dort auch nicht bezahlte Werbung mit literarischen Zitaten sowie eine Verfälschung der Musik durch die Rock-Interpretation (der Verlag besitzt auch die Rechte über das Notenmaterial der Chor- bzw. Orchesterbearbeitung). Schulenburg hofft aber noch auf Einsicht im Unterrichtsministerium: "Wenn es ein Entgegenkommen der Gegenseite gibt, kann man sich zusammensetzen."
(apa/red)
