Mindestsicherung kommt im September:
Einigung zwischen Hundstorfer & Ländern
- Unterstützungszahlung wird 12 Mal pro Jahr geleistet
- Offene Sozialhilfe der Bundesländer harmonisiert

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Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird nun definitiv mit 1. September dieses Jahres eingeführt. Darauf einigten sich die Sozialreferenten der Bundesländer mit Sozialminister Hundstorfer. "Es gibt eine einstimmige Empfehlung an die Landeshauptleute, die §15a-Vereinbarung über die Mindestsicherung zu unterzeichnen", so Salzburgs Sozialreferentin Scharer von der SPÖ.
Das Sozialministerium wird eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten und unverzüglich an die Länder übermitteln, kündigte Hundstorfer an. Scharer sprach von einem "Meilenstein im Diskussionsprozess". Es gebe sowohl über den Termin als auch über den Inhalt Einigkeit.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt werden. Die Bezieher werden stärker in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingebunden, sind außerdem krankenversichert und erhalten künftig eine e-Card. Die Mindestsicherung könne künftig auch über das Arbeitsmarktservice beantragt werden, was zu einer Entstigmatisierung führe, ist Scharer zufrieden.
Sozialhilfe harmonisiert
Mit Hilfe der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird die offene Sozialhilfe der Länder harmonisiert. Alleinstehende Bezieher erhalten künftig 744 Euro, der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen beträgt 168 Euro, sagte Sozialminister Hundstorfer.
Insgesamt wird derzeit in Österreich rund 450 Mio. Euro von den Ländern für die offene Sozialhilfe aufgewendet. In Hinkunft zahlt der Bund noch 130 Mio. Euro dazu.
(apa/red)
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