"Egal wie man es nennt, es ist Haft":
Fekters Pläne für Rechtsexperten unzulässig
- Asylanwalt: "Angst der Bevölkerung kein Haftgrund"
- Verfassungsrechtler stellen sich gegen die Ministerin

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Der Asylanwalt Wilfried Embacher hält den Vorschlag von Innenministerin Fekter, Flüchtlinge während des Erstaufnahmeverfahrens zu internieren, für "rechtlich unzulässig". Es handle sich dabei um "Haft", egal, wie man es nenne, betonte Embacher. Derzeit sei eine Inhaftierung von Asylwerbern nur zulässig, um eine Abschiebung sicherzustellen, so der Rechtsexperte. Fekters Pläne werden von Verfassungsexperten einhellig als verfassungswidrig bezeichnet.
Für eine Inhaftierung seien - anders als von Fekter angeregt - immer individuelle Gründe notwendig, dies hätten der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon in mehreren Urteilen festgestellt.
Dass Fekter mit ihrer Idee unter anderem mit den Sorgen der Bevölkerung argumentierte, stößt bei dem Asylanwalt auf Unverständnis: "Die Angst der Bevölkerung ist kein Haftgrund." Ebenso sei es nicht möglich, Flüchtlinge von vornherein zu internieren, um ein "Abtauchen" zu verhindern.
Die Höchstgerichte hätten schon in mehreren Urteilen festgestellt, dass man jemanden nicht einsperren könne, weil andere Asylwerber untergetaucht seien - "es braucht immer individuelle Haftgründe".
Im Übrigen sei eine Haft für alle Erstantragsteller als Maßnahme unbrauchbar, meinte Embacher: Untertauchen würden vor allem jene, denen Schubhaft drohe, weil aufgrund des Dublin-Abkommens ein anderes EU-Land für sie zuständig sei. Diese Asylwerber würden in Österreich dann einfach untertauchen, ohne einen Asylantrag zu stellen, "das passiert ja jetzt schon".
Verfassungsexperten gegen Fekter
Die Internierung wäre ein Eingriff in die Persönliche Freiheit, die sowohl vom Bundesverfassungsgesetz als auch durch die Menschenrechtskonvention abgesichert ist, erklärte Verfassungsexperte Bernd Christian Funk gegenüber der APA.
"Mit dem bestehenden Gesetz wäre das verfassungsrechtlich nicht zulässig und so nicht zu machen", meinte Funk. Alles, was über eine kurzfristige Anhaltung - etwa für einen Tag, um die Personalien aufzunehmen - hinausgeht, sei nicht möglich. Eine Internierung sei jedenfalls etwas anderes. Selbst eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes würde laut dem Experten nicht ausreichen, da dann noch die Menschenrechtskonvention greift. "Zwar gibt es eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, die darauf hinweist, dass es einen Spielraum gibt, aber keinesfalls im Ausmaß von einem Monat", so Funk.
"De facto eine Inhaftierung"
Verfassungsrechtler Theo Öhlinger stellte ebenfalls fest, dass eine Internierung "so pauschalisiert" der Verfassung widersprechen würde: "So ist das ganz sicher weder mit der Bundesverfassung noch mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Wie es sich darstellt, handelt es sich de facto um eine Inhaftierung."
Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer meinte gegenüber mehreren Medien, dass Fekters Vorschlag verfassungswidrig sei. "Man kann nicht generell Leute, die um Asyl ansuchen, einsperren, um dann vielleicht einige von ihnen abschieben zu können", erklärte er im Ö1 "Morgenjournal". Mayer erklärte zudem, dass es sich eindeutig um eine Haft handeln würde. Die Verhängung einer Haft aus fremdenpolizeilichen Gründen sei nach der österreichischen Verfassungsrechtslage jedoch nur dann zulässig, wenn diese notwendig ist, um eine Abschiebung sicherzustellen.
(apa/red)
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