Was tun bei Eis und Matsch auf der Straße?
Andere Verkehrsregeln beim Winterwetter
- Unkenntliche Bodenmarkierungen verlieren Gültigkeit
- Autofahrer müssen sich auf Schneemengen wappnen

Schneeverwehte Verkehrszeichen, mit Matsch und Eis bedeckte Bodenmarkierungen und eingeschneite Autos: Fahrzeuglenker müssen sich angesichts der angekündigten Neuschneemengen auf unangenehme Verkehrsbedingungen gefasst machen. Die Autofahrerclubs haben dringend geraten, sich entsprechend vorzubereiten.
"Bodenmarkierungen, die man nicht sieht, gelten auch nicht", stellte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klar. Ausgenommen davon sind lediglich blaue Markierungen von Kurzparkzonen. "Diese müssen nicht sichtbar sein, Kurzparkzonen gelten immer", so die Juristin. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gelten allgemeine Fahrregeln: Auf der äußerst linken bzw. rechten Spur darf man nach links bzw. rechts abbiegen und auf der mittleren gerade aus fahren. Wichtig sei laut Verena Pronebner bei den derzeitigen Witterungsbedingungen auf Ortsunkundige Rücksicht zu nehmen.
Gelten eingeschneite Verkehrszeichen?
Auch hier gilt laut der Juristin ein klares "Nein". Verkehrszeichen, die man nicht erkennen kann, werden ungültig. Jedoch mit zwei Ausnahmen: "Vorrang geben"- oder "Halt"-Schilder sind an der äußere Form erkennbar und müssen daher beachtet werden.
Muss das Auto vor der Fahrt völlig abkehrt sein?
"Jein" - Laut Kraftfahrgesetz (KfG) muss der Fahrzeuglenker dafür sorgen, dass er von seinem Platz aus das Verkehrsgeschehen überblicken kann. Was genau das bedeutet, ist nicht fix geregelt. Die ÖAMTC-Juristin rät aber, Autoscheiben und Spiegel von Schnee zu befreien. Auch das Dach sollte man abkehren. Wird der mitgeführte Schnee zur Gefahr für andere, entstehen Haftungsprobleme oder es drohen Schadenersatzzahlungen nach einem Unfall. Die Kennzeichen müssen übrigens frei von Schnee und Schmutz sein, sonst drohen Strafen (Organmandat zwischen 30 und 40 Euro).
Schneeketten auf Sommerreifen
Schneeketten auf Sommerreifen sind nur bei durchgehender Eis- und Schneeschicht erlaubt. Alternativ darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein oder man muss das Auto stehen lassen.
(apa/red)
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