Böse Erinnerungen an den "Fall Olivia":
Eltern vertrauen ebenso auf Wunderheiler

1995: Kranker Olivia wurde Chemotherpie verweigert Eltern vertrauten auf "Heiler" Ryke Geerd Hamer

Böse Erinnerungen an den "Fall Olivia":
Eltern vertrauen ebenso auf Wunderheiler

Die Eltern des krebskranken Mädchens waren auf Anraten des "Heilers" mit der damals Sechsjährigen vor einer schulmedizinischen Behandlung nach Spanien geflüchtet. Der "Fall Olivia" hatte für ein gewaltiges Medienecho gesorgt - und zwar weit über die Grenzen von Österreich hinaus.

Ende Juli 1995 wurde die Niederösterreicherin Olivia mit der Diagnose Wilms-Tumor in die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde am Wiener AKH eingeliefert. Sechs Kilogramm Tumormasse hatten sich - ausgehend von der rechten Niere - im Bauchraum des kleinen Mädchens angesammelt. Als Anhänger des Deutschen Ryke Geerd Hamer, eines Vertreters der sogenannten Neuen Medizin, weigerten sich Olivias Eltern, ihr Kind mit Zytostatika behandeln zu lassen.

Dem Paar wurde das Sorgerecht entzogen und der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt übertragen. Nach einer Flucht nach Spanien und tagelangen Verhandlungen mit den Eltern wurde Olivia schließlich - nach der Rückkehr nach Österreich - ins AKH eingeliefert. Ihre Überlebenschancen betrugen damals in etwa fünf bis zehn Prozent. Der Tumor drohte die Atmung zu blockieren.

Aber: Olivia hat überlebt. Nach monatelanger Chemotherapie und Operation im Wiener AKH wurde das Mädchen von der Krankheit geheilt.

Die Eltern der jungen Krebspatientin wurden vom Oberlandesgericht in Wien zu achtmonatigen bedingten Strafen verurteilt. "Krebs-Heilpraktiker" Hamer ist in mehreren europäischen Ländern (u.a. Frankreich und Deutschland) vor Gericht gestanden und zu Haftstrafen verurteilt worden. Geklagt hatten Angehörige mehrerer gestorbener Patienten des ehemaligen Mediziners, die seinen Methoden gefolgt waren und die schulmedizinischen Krebsbehandlungen abgebrochen hatten. Hamer ist u.a. in Deutschland wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verurteilt worden und darf auch in Österreich nicht praktizieren.

(apa/red)