Mittwoch, 30. Dezember 2009

Eingetragene Partnerschaft ab 1. Jänner gültig: Ansturm wird nur in Wien erwartet

  • Nachfrage in den Ländern hält sich noch in Grenzen
  • Ämter sind auf partnerschaftswillige Paare vorbereitet

Ab dem kommenden Jahr können homosexuelle Paare bei den zuständigen Behörden ihre Beziehung eintragen lassen. Bis auf Wien dürfte der große Ansturm in den meisten Bundesländern aber ausbleiben. Gerüstet sind die Ämter dennoch.

In Wien haben sich bereits "einige Hundert" homosexuelle Paare bei der zuständigen Magistratsabteilung 35 nach dem Prozedere und den Voraussetzungen einer Eingetragenen Partnerschaft erkundigt, berichtete MA-35-Chefin Beatrix Hornschall. Insgesamt erwartet man in der MA 35 im ersten Jahr bis zu 450 partnerschaftswillige Paare. Wenn der "Nachholbedarf" abgearbeitet ist, dürften es danach durchschnittlich 300 jährlich sein.

Schlicht, ohne Prunk
In den Bundesländern rechnet man mit keinem großen Ansturm für eingetragene Partnerschaften. "Das Interesse hat überhaupt erst in der vergangenen Woche angefangen", berichtet etwa Franz Schefbaumer, Chef des Salzburger Standesamtes. Außerdem sei der Jänner kein klassischer Zeitraum für Hochzeiten. Dokumente und Formulare liegen jedenfalls überall bereit und die Mitarbeiter sind auf das Prozedere vorbereitet.

Für die Zeremonie stehen den Paaren die üblichen Trauungssäle oder Besprechungs- und Konferenzräume in den Amtshäusern zur Verfügung, auf prunkvolle Locations wie zum Beispiel das Goldene Dachl in Innsbruck oder Schloss Eggenberg in Graz wird als Trauungsort weitgehend verzichtet.

Am 4. Jänner wird's knapp
Wer nicht mehr länger warten will und sich schon am 4. Jänner - dem ersten Tag, an dem die Eintragung möglich ist - "trauen" will, für den wird es knapp: Um sich als Partner eintragen zu lassen, müssen die beiden Frauen oder die beiden Männer nämlich mehrere Dokumente vorweisen und ein sogenanntes Ermittlungsverfahren durchlaufen. Das sei ähnlich wie bei der Ehe, so Ingrid Bardeau vom Grazer Bürgeramt zur APA.

Bei dem Verfahren müssen ein umfangreiches Formular ausgefüllt und Geburtsurkunden sowie andere Dokumente vorgelegt werden. Nach der Datenerhebung, die mehrere Tage dauern kann, erfolge die Niederschrift im Partnerschaftsbuch und die Erstellung der Partnerschaftsurkunde, die von beiden Frauen oder Männern unterzeichnet wird, so Bardeau. Ein Beistand wie bei der Eheschließung ist nicht notwendig.

Homosexuelle Paare dürfen zwar auch künftig nicht "heiraten", sich aber auf dem Weg der sogenannten eingetragenen Partnerschaft ab 1. Jänner staatlich anerkennen lassen. Paare, die sich zu diesem Schritt entschließen, erhalten sowohl mehr Rechte, beispielsweise Anspruch auf Hinterbliebenenpension, als auch Pflichten wie Unterhaltszahlungen. Eine Gleichstellung mit der Ehe gibt es nicht: Adoptionen oder künstliche Befruchtung sind per Gesetz verboten. Eingetragen können die Partnerschaften auf der Bezirkshauptmannschaft bzw. am Magistrat werden.

(apa/red)

30.12.2009 10:52
sidestep, 30. 12. '09 14:56
Alles nur ein Sturm im Wasserglas
Wenn ich bedenke, was die homosexuellen Paaren für ein Kesseltreiben veranstaltet haben, damit man wenigstens die eingetragene Partnernschaft per Gesetz erreicht hat und nun sehen muss, dass in einer 1,8 Millionenstadt wie Wien nur einige Hundert Paare sich angemeldet haben und in Restösterreich kaum mit einem Ansturm gerechnet werden braucht (siehe NEWS-Bericht), dann kann man wohl von einem Sturm im Wasserglas sprechen und vor allem von einer Causa, die bezüglich legistischer Maßnahmen völlig überzogen gehandhabt worden ist!