26. August: Österreich lockert unter großem
Druck aus dem Ausland das Bankgeheimnis
- Wichtiger Schritt aus "grauer Liste" der Steueroasen
- Österreicher im Inland nicht von Änderung betroffen

·Österreich "brilliert" als Steuerflucht-Oase
Beunruhigendes Ergebnis im Schattenfinanzindex
·"Lücken" im Kampf
gegen Steuerbetrug
Pröll verteidigt Blockade
eines EU-Abkommens
Auf internationalen Druck lockert Österreich sein Bankgeheimnis. Die Basis dafür legt der Nationalrat am 26. August mit dem Beschluss des "Amtshilfe-Durchführungsgesetzes". Sobald dann auch noch zwölf Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten fixiert sind, wird Österreich von der "grauen Liste" der Steueroasen gestrichen. Der Einigung ist ein langes Tauziehen zwischen OECD-Finanzministern aber auch den österreichischen Parteien vorangegangen.
Anfang April hat die OECD eine "Graue Liste" von Ländern erstellt, die ihrer Ansicht nach im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht ausreichend kooperieren. Die "Graue Liste" der OECD soll Druck auf Staaten ausüben, die als "Steueroasen" gelten. Auf dieser steht unter anderem Österreich, primär wegen des Bankgeheimnisses. Den Staaten auf der "Grauen Liste" hat die Europäische Investitionsbank (EIB) Sanktionen angedroht.
Um diesen zu entgehen und das Bankgeheimnis zu lockern, einigen sich die Parteien zum Erlass des "Amtshilfe-Durchführungsgesetzes", das die Weitergabe von Bankdaten ausländischer Kunden bei österreichischen Banken an andere Staaten erleichtern soll.
Kontroversielle Debatte
Für die Lockerung des Bankgeheimnisses war eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. BZÖ und Grüne verständigen sich nach langer kontroversieller Debatte mit der Koalition, die notwendigen Stimmen beizusteuern. Die Fronten zwischen Regierung und Opposition waren lange verhärtet, die Koalition hatte die von der Opposition geforderte Junktimierung mit einer Ausweitung der Kontrollrechte des Rechnungshofs sowie einer Prüfung des Bankenpakets abgelehnt. Nun aber sagen SPÖ und ÖVP zu, eine Ausweitung der Rechnungshof-Kompetenzen im Gegenzug für die Unterstützung der Opposition in Sachen Bankgeheimnis zu ermöglichen.
Für Personen, die in Österreich Steuern zahlen, ändert sich durch den Beschluss nichts. Vielmehr geht es bei der Lockerung um bessere Prüfmöglichkeiten für ausländische Behörden. Vereinfacht ausgedrückt wird es für sie leichter, in Verdachtsfällen auf österreichische Daten zurückzugreifen, sofern es sich um Personen handelt, die nicht hierzulande versteuern. Insofern können auch Österreicher betroffen sein, wenn sie im Ausland leben.
(apa/red)










