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14.12.2009 09:23

Tödliche Schießerei in deutschem Gericht: Jahrelanger Erbstreit endete mit Bluttat

  • 7. April: Verbrechen in Abschiedsbriefen angekündigt
  • Franz N. erschoss Schwägerin und dann sich selbst

Blutiges Ende eines jahrelangen Familienstreits ums Erbe: In der Sitzungspause einer Zivilverhandlung vor dem Landgericht Landshut hat ein 60-jähriger Mann seine 48 Jahre alte Schwägerin erschossen und anschließend sich selbst getötet. Zwei weitere Prozessbeteiligte wurden von Schüssen schwer verletzt. Der Bluttat war nach Angaben der Ermittler ein jahrelanger familiärer Erbschaftsstreit zwischen sieben Geschwistern und dem angeheirateten Täter vorausgegangen.

Die Todesschüsse waren geplant. Franz Josef N. hat nach Angaben der Polizei drei Abschiedsbriefe hinterlassen, in denen er die Bluttat ankündigt und Rache als Motiv angibt.

Abschiedsbrief von Franz N.
"Heute ist wohl mein letzter Morgen. Ich fühle mich nicht als Mörder, wenn es passiert. Ich werde diese Menschen für den jahrzehntelangen Terror bestrafen", schrieb der Täter in einem der Briefe, die er zu Hause in mehreren Kopien hinterlegt hatte. Die sieben Geschwister der Familie hatten seit Jahren einen Erbschaftsstreit über 200.000 Mark (102.258 Euro) auch vor Gericht ausgetragen. Polizeisprecher Leonhard Mayer sagte: "Die Bluttat war kein Amokfall. Er hat wohl schon was geplant."

Das Verbrechen ereignete sich nach Angaben von Polizeisprecher Leonhard Mayer gegen 10.15 Uhr: Die Verhandlung, bei der Franz N. als Beklagter auftrat, war gerade unterbrochen worden, als die Prozessbeteiligten vor den Sitzungssaal gingen, wo es auf dem Flur zu der Auseinandersetzung kam. Der Streit eskalierte: Der 60-jährige Krankenhauskoch aus Dingolfing zückte einen Revolver und gab insgesamt sechs Schüsse ab.

Mann erschoss Schwägerin und sich selbst
Er schoss seiner Schwägerin in den Kopf und schoss auch auf die beiden anderen Prozessbeteiligten, eine weitere Schwägerin und deren Anwalt. Anschließend ging er laut Generalstaatsanwalt Christoph Strötz in einen anderen Sitzungssaal und richtete dort die Waffe gegen sich selbst.

Bei dem Erbstreit ging es den Angaben zufolge um eine Größenordnung von 100.000 Euro. Dabei handelte es sich um eine sogenannte Auskunftsklage. Hintergrund einer solchen Klage ist meist, dass ein Erbe befürchtet, dass ein anderer Erbe etwas über den Nachlass verheimlicht.
(apa/red)


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14.12.2009 09:23
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