Donnerstag, 10. Dezember 2009

Gemeinde-Kontrolle durch die Hintertür

  • Kurt Kuch über neue Prüfwege für den Rechnungshof
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Bei der geplanten Rechnungshofkontrolle für Gemeinden geht nichts weiter. Deshalb suchen die Prüfer neue Lösungswege – und sind fündig geworden.

Das Szenario war nur eine Frage der Zeit: Wieder einmal hat eine Gemeinde einen veritablen Finanz-Crash hingelegt. Dieses Mal in der Obersteiermark. Und wieder darf der Rechnungshof nicht prüfen: Nicht der Rechnungshof des Bundes und auch nicht der Landesrechnungshof. Seit mehr als einem Jahr wird darüber diskutiert und gestritten, dass künftig auch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern von den Rechnungshöfen geprüft werden dürfen. Bisher ist das nicht der Fall, weil im Jahr 1929 (!) festgelegt wurde, dass nur Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern einer Rechnungshofprüfung unterliegen.

Ein leeres Versprechen
Dabei hat die Regierung im Koalitionsübereinkommen vereinbart, dass künftig auch für kleinere Gemeinden die Rechnungshofzuständigkeit eingeführt werden soll. Geschehen ist bisher jedoch nichts – zu mächtig ist die Lobby der Gemeindevertreter. Nötig wäre nämlich eine Änderung der Bundesverfassung, die der Nationalrat – in dem viele kontrollskeptische Bürgermeister sitzen – beschließen müsste. Erst danach – so die bisherige Rechtsmeinung – könnten die Länder ihre Gesetzgebung so anpassen, dass auch die Landesrechnungshöfe präventiv „einreiten“ dürfen. Bisher kamen Bundes- und Landesrechnungshöfe ja immer erst dann zum Zug, wenn die Finanzdebakel bereits passiert waren. Ein Zustand, der für uns Steuerzahler alles andere als befriedigend ist. Doch nun wendet sich das Blatt: Ein Landesrechnungshof hat nun führende Verfassungsrechtler mit Gutachten beauftragt, ob denn wirklich das Bundesverfassungsgesetz geändert werden muss, damit in Sachen Gemeindekontrolle endlich etwas weitergeht. Kommen die Topjuristen zu dem Schluss, dass eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes nicht nötig ist, hätte das dramatische (positive) Auswirkungen. Denn dann könnten einzelne Bundesländer die nötigen Prüfkompetenzen sofort an ihre Landesrechnungshöfe übertragen. Angesichts der bevorstehenden Serie an Landtagswahlen wäre es für die jeweiligen Landeschefs schwierig, das zu verweigern. Denn wer will schon mit dem Argument wahlkämpfen: "Wir sind gegen Kontrolle"?

10.12.2009 10:01
nonane, 10. 12. '09 09:03
Hä?
Wer zum Teufel ist Kurt Kuch?!?!
Vasant, 10. 12. '09 12:35
Re: Hä?
Das ist der von dem "befreundeten Schüler";))