Emotionen pur bei Homo-Partnerschaft:
Heftige Debatten bei Gesetzesbeschluss
- FPÖ spricht von "Kreuzzug gegen die Familien"
- Oppositionsblockade: Zwei Materien droht "Nein"

·Homo-Ehe: ÖVP setzt sich gegen SPÖ durch
Partnerschaftseintragung nicht auf dem Standesamt
·BZÖ für "Homo-Ehen"
an Standesämtern
Grosz: "Diskussion ist unwürdig und verwerflich"
Homosexuelle können ab dem kommenden Jahr ihre Beziehung amtlich machen, denn der Nationalrat hat die Einführung einer "eingetragenen Partnerschaft" abgesegnet. Eine Zeremonie am Standesamt ist nicht vorgesehen, eingetragen wird auf der Bezirkshauptmannschaft bzw. am Magistrat. Die einzige Fraktion, die regelrecht Sturm gegen die Homo-Partnerschaft lief, war die freiheitliche.
Neben den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP stimmten auch drei Abgeordnete des BZÖ und zwei der Grünen für die entsprechende Regelung, die für homosexuelle Paare sowohl mehr Rechte etwa im Pensionsrecht aber auch mehr Pflichten - beispielsweise Unterhaltspflichten - bringt.
"Kreuzzug gegen die Familien"
Einhellige Ablehnung gab es von der FPÖ. Generalsekretär Kickl sprach von einem "Kreuzzug gegen die Familien", FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sieht das Institut der Ehe "untergraben und ausgehöhlt". Beim BZÖ sagten hingegen Sicherheitssprecher Peter Westenthaler sowie die Steirer Kurt List und Gerald Grosz ja. Die Grünen beklagten, dass für Homosexuelle weiter Nachteile gegenüber der Ehe bestünden, weshalb nur Christiane Brunner und Wolfgang Zinggl symbolisch ihre Zustimmung gaben.
Frauenministerin Heinisch-Hosek, die für die SPÖ verhandelte, geht das Gesetz in einigen Punkten wie der Standesamt-Frage ebenfalls zu wenig weit. ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner dagegen meinte: Die Eintragung bei den Bezirksverwaltungsbehörden sei "am praktikabelsten", und die Adoptionsmöglichkeit für Homo-Paare hätte keine breite Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Verankerung der Kinderrecht in der Verfassung ist Abend im Nationalrat erwartungsgemäß gescheitert. Die Opposition machte die Ankündigung wahr, dieser Zwei-Drittel-Materie nicht zuzustimmen. Bei der Datenschutz-Novelle ließ es die Koalition gar nicht erst dazu kommen. Per Abänderungsantrag wurden die Verfassungsbestimmungen herausgelöst - sodass für den Rest die einfache SP-VP-Mehrheit reichte. Damit wurde u.a. die Regelung zur Videoüberwachung beschlossen.
Beschlossen wurden hingegen die Einführung des Kinderbeistands in Obsorge- und Scheidungsangelegenheiten und eine Informationsmöglichkeit für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten, die künftig auf Antrag erfahren, wenn die Haftentlassung des Täters bevorsteht.
(apa/red)
