Nach Einbruch in Kremser Supermarkt:
17-Jähriger zu 18 Monaten Haft verurteilt
- Bedenkzeit genommen: Urteil nicht rechtskräftig
Auch 28-jähriger Rumäne bekommt 18 Monate - Staatsanwalt: Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv

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KOMMENTAR: Ein Urteil, das Erlösung bringt?
·Krems: 18 Monate Haft für 17-Jährigen
Auch rumänischer Komplize wurde verurteilt
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Angeklagter bekennt sich schuldig. Prozess vertagt
18 Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und Widerruf der bedingten Strafnachsicht bei der vorangegangenen Verurteilung: So lautete das Urteil für jenen 17-Jährigen, der bei einem Einbruchsversuch in einen Kremser Supermarkt im August von der Polizei angeschossen worden war.
Er nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Rechtskräftig hingegen ist das Urteil für den Zweitangeklagten: Der 28-jährige Rumäne wurde ebenfalls zu 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt.
Geldsorgen als Motiv
Motiv waren finanziellen Schwierigkeiten. Staatsanwalt Friedrich Kutschera verwies darauf, dass beide keiner Arbeit nachgingen. Der 17-Jährige hatte im Vorjahr nach einem Streit mit seiner Mutter, die ihn aus der Wohnung wies, vorübergehend beim 28-Jährigen im Bezirk Krems gewohnt. Farid Rifaat, Anwalt des Zweitangeklagten, wandte sich unter Hinweis auf das Interesse am Fall Krems an die Schöffen: Große mediale Präsenz bedeute nicht, dass das Delikt an sich so schwerwiegend sei.
Beweisverfahren nach einer Stunde zu Ende
Nach kurzer Befragung der Angeklagten zu den ihnen vorgeworfenen Tathandlungen war das Beweisverfahren nach einer Stunde beendet. Staatsanwalt Friedrich Kutschera verwies in seinem Schlussvortrag darauf, dass die einschlägigen Vorstrafen beim 17-Jährigen sowie die Wiederholung der Straftaten erschwerend zu werten seien.
Der Fall Krems hatte im August tagelang Schlagzeilen gemacht und Untersuchungen der Staatsanwaltschaft über den dienstlichen Waffengebrauch nach sich gezogen. Unzählige junge Leute nahmen am Begräbnis des Opfers teil. In der Folge wurde österreichweit überdies die Situation Jugendlicher in sogenannten Problemvierteln diskutiert, wobei sich der Kremser Stadtteil Lerchenfeld von dieser Etikettierung distanzierte. Der Tod des Jugendlichen polarisierte auch die Bevölkerung: Verteidigern der Exekutive standen Kritiker gegenüber.
(apa/red)
