Winterausrüstungspflicht für Pkw-Fahrer:
Es wird Zeit "Winterpatschen" zu montieren
- Schneeketten können als Alternative angelgt werden
- Ab sofort gilt die Winterreifenspflicht für alle Pkw

·Winterausrüstung bei unseren Nachbarn
Gesetzliche Vorschriften
in Ländern unterschiedlich
·Winterreifen im Test: Bis zu 40% Ersparnis
Keine Unterschiede im Reifen- und Onlinehandel
In einigen Teilen Österreichs hat der Winter bereits Einzug gehalten. Ab sofort wird auch hochoffiziell das Gesetz des Winters auf Österreichs Straßen herrschen. Für Pkw und für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) gilt von von 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. "Damit haben Pkw- und Klein-Lkw-Lenker bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten, entweder mit Winterreifen zu fahren oder mit Sommerreifen samt Schneeketten", erklärt Jurist Martin Hoffer vom Öamtc.
Wer sein Auto bei einer solchen Witterung stehen lässt, ist von der Regelung nicht betroffen. Ausnahmen gibt es auch für geschlossene Schnee- und Eisfahrbahnen, hier kann man statt Winterreifen auch Schneeketten anlegen. Für Busse und Lkw gilt in den kalten Monaten generell die Winterreifenpflicht.
Mindestprofiltiefe vier Millimeter
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Als Winterreifen werden gesetzlich Reifen anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter, bei nur noch selten üblichen Diagonalreifen sogar fünf Millimeter. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen. Als Alternative darf man bei Sommerbereifung Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. "Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist", betont der Jurist. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.
Bis zu 5.000 Euro Strafe
"Wer ohne Winterausrüstung bei winterlichen Fahrverhältnissen erwischt wird, muss zumindest mit einem Organmandat in der Höhe von 35 Euro rechnen. Gefährdet man zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer, drohen zumindest in der Theorie sogar bis zu 5.000 Euro Strafe", sagt der Jurist. Passiert ein Unfall mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn, muss man - neben den eigenen unangenehmen Unfallfolgen - mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen, beispielsweise von Seiten der Versicherung. Wird vom Lenker eines vorschriftswidrig nicht mit Winterreifen ausgerüsteten Pkw ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Ein Regressanspruch der Versicherung gegenüber ihrem Kunden ist nicht vorgesehen. "Eigentlich sollte es bei der Schadensabwicklung keine Scherereien oder Regressforderungen geben. Trotzdem ist beides in Einzelfällen schon vorgekommen", sagt der Öamtc-Jurist.
Beim Kauf zu beachten
Beim Kauf von Winterreifen muss darauf geachtet werden, dass das Profil eine Mindesttiefe von vier (bei Radialbauart) oder fünf Millimetern (bei Diagonalbauart) aufweist. Je älter der Reifen, desto härter wird die Lauffläche, wodurch sich die Bodenhaftung verschlechtert. Das wahre Herstellungsalter ist durch eine vierstellige Zahl auf der Seitenwand des Reifen in einem erhabenen Oval angebracht. Ein Beispiel: "3206" bedeutet, dass der Pneu in der 32. Woche des Jahres 2006 produziert wurde.
(red)
