Montag, 14. Dezember 2009

"Lücken" im Kampf gegen Steuerbetrug:
Josef Pröll zieht EU-Abkommen in Zweifel

  • Steuerbetrugsabkommen mit Liechtenstein blockiert
  • Halten einzelen Länder Steuerstandards nicht ein?

Vizekanzler Finanzminister Josef Pröll hat über ein Abkommen mit Liechtenstein zur Steuerbekämpfung vor "Lücken" gewarnt. "Es gibt Länder, die die vereinbarten Steuerstandards nicht erfüllen. Und es gibt Produkte, die nicht helfen, Steuerbetrug zu vermeiden", sagte Pröll.

Nach Angaben der "Financial Times Deutschland" stellt Pröll den Sinn einer solchen Vereinbarung mit Liechtenstein infrage. So gebe es Stiftungs- oder Trustmodelle, bei denen anonym und steuerfrei Geld hinterlegt werden kann. "In solchen Ländern ist es nicht akzeptabel, wenn eine Regierung verspricht, alle Informationen weiterzugeben", sagte der Finanzminister. "Denn die Regierung hat dann keine Informationen, die sie weitergeben könnte."

Die Debatte über Liechtenstein sei eine "Stellvertreterdiskussion", so Pröll. Vergleichbare Möglichkeiten gebe es auch in anderen Ländern, "auch in der EU", erklärte er. "Trusts bieten im englischen Steuersystem Möglichkeiten, die man genau anschauen muss." Pröll räumte ein, dass es auf Druck der G-20 heute weniger Länder gebe, die sich als Steueroasen anbieten. Ein Veto gegen ein Abkommen mit Liechtenstein schloss er nicht aus: "Wir werden das Thema im Kreis der Finanzminister diskutieren und sehen, wie die Diskussion verläuft."

Österreich war von der OECD im September von der "Grauen Liste" jener Staaten genommen worden, die bei der Weitergabe von Informationen über ausländische Kontoinhaber nicht ausreichend kooperieren, nachdem Wien mit zwölf Staaten OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen unter Dach und Fach gebracht hatte.

Österreichische Blockade eines EU-Abkommens
Nach Angaben von EU-Diplomaten blockieren Österreich und Luxemburg das Betrugsbekämpfungsabkommen der Europäischen Union mit Liechtenstein. Für einen Beschluss ist Einstimmigkeit erforderlich. Österreich wolle diese Frage im Paket mit der Reform der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie, der Amtshilfe-Richtlinie und der Beitreibungsrichtlinie diskutieren, hieß es in Ratskreisen. Außerdem wolle Österreich sicherstellen, dass sämtliche Inhalte anonymer Veranlagungsformen aufgrund des Betrugsbekämpfungsabkommens erkannt würden. Nur so könnten faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU und mit Drittstaaten sichergestellt werden.

Ein weiterer Einwand Österreichs betrifft den Angaben zufolge die Gerichtsbarkeit in Streitfällen. So wolle Österreich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden kann anstatt des in dem Entwurf vorgesehenen Schiedsgerichts. Eine entsprechende Erklärung hatte Österreich bereits bei einem Treffen der EU-Finanzminister im Juni abgegeben.

Aufgabe des Bankgeheimnisses
Österreich, Luxemburg und Belgien müssen laut der geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ihr Bankgeheimnis aufgeben und zu einem automatischen Informationsaustausch übergehen, sobald die EU mit den fünf europäischen Drittstaaten Liechtenstein, Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco sowie mit den Vereinigten Staaten Abkommen über die Auskunftserteilung nach OECD-Standards schließt. Nach der geltenden Übergangbestimmung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie dürfen Österreich, Luxemburg und Belgien eine Quellensteuer auf Zinserträge von EU-Ausländern einheben.

Die "Financial Times Deutschland" zitierte eine noch unveröffentlichten Studie des australischen Politologe Jason Sherman von der Griffith Universität. Dieser habe durch Konteneröffnungen in vielen Ländern gezeigt, dass anonyme Anlagen in Großbritannien und US-Bundesstaaten wie Wyoming, Delaware und Nevada ein Kinderspiel sind. Seine Versuche legten nahe, dass "besonders die Vereinigten Staaten und Großbritannien" weltweit für finanzielle Undurchsichtigkeit verantwortlich seien, so Griffith in der Studie.
(apa/red)

14.12.2009 11:37