Donnerstag, 29. Oktober 2009

Tschechen lassen EU weiter warten: Ja zu
Lissabon-Vertrag ein weiteres Mal vertagt

  • Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung
  • Kritiker fürchten Gefährdung der souveränität

Die Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtshofes zum Lissabon-Vertrag ist auf den 3. November vertagt worden. Bei der Sitzung am Dienstag wird höchstwahrscheinlich der Spruch verkündet, gab der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky bekannt.

Das Verdikt sowie dessen Zeitpunkt sind für die EU von großer Bedeutung, weil Tschechien das letzte EU-Land ist, das den Ratifizierungsprozess des Lissabon-Vertrages noch nicht abgeschlossen hat. Präsident Vaclav Klaus hatte bereits früher angekündigt, er wolle die Entscheidung der Verfassungsrichter abwarten und "der Letzte in Europa" sein, der das Dokument ratifiziert.

Der tschechische Verfassungsgerichtshof hatte sich in Brno mit der Beschwerde, die eine Gruppe von 17 EU-kritischen Senatoren gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon eingereicht hatte, befasst.

Gefährdung der Souveränität befürchtet
Die Kritiker des EU-Reformvertrages werfen diesem vor, die Souveränität Tschechiens zu beschränken und wichtige Kompetenzen an die EU zu übertragen. Der Leiter der Beschwerdeführer, der Senator der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) Jiri Oberfalzer, betonte in seinem Plädoyer, der Lissabon-Vertrag "verändert auf eine grundsätzliche Weise das Funktionieren der EU und damit auch die Position der Tschechischen Republik". Von den europäischen Verträgen aus Rom und Maastricht "bleiben dann nur noch die Namen". Der Lissabon-Vertrag beinhalte in sich einen "Keim einer Föderation, weswegen wir vorsichtig sein sollten". Das Dokument stelle die EU-Mitgliedsstaaten in die Position der Unterordnung, so Oberfalzer.

Kürzlich hatte Klaus einen neuen Einwand gegen den Vertrag eingebracht: Er fordert eine Ausnahmeregel für Tschechien bei der Menschenrechtscharta, wie sie Großbritannien und Polen haben. Der Staatschef argumentiert im Zusammenhang mit den Benes-Dekreten, ohne diese Regel könnten die Eigentumsgarantien der tschechischen Bürger im Zusammenhang mit eventuellen Eigentumsklagen seitens der Sudetendeutschen infrage gestellt werden.

(apa/red)

29.10.2009 07:25