"Ist rechtsstaatlich unerträglich": Grassers Anwalt kritisiert die ermittelnden Behörden
- Darf in Akten der Staatsanwaltschaft nicht einsehen
- Behördensprecher: Hat ermittlungstaktische Gründe

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Scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien hat der Rechtsanwalt des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, geübt. Grasser, der im Zuge der Buwog-Affäre nun auch ins Visier der Anklagebehörde geraten ist, bekomme keine Akteneinsicht, obwohl gegen ihn wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt werde. "Das ist rechtsstaatlich unerträglich", meinte Ainedter. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, wies das umgehend zurück.
Wie Ainedter darlegte, wisse Grasser nicht, was ihm konkret vorgeworfen werde bzw. erfahre dies aus den Medien: "Erst nach fünf Tagen habe ich die Anzeige der Grünen zu sehen bekommen." Ihm sei daher völlig unklar, was und ob nach Ansicht der Anklagebehörde überhaupt etwas gegen Grasser vorliege, erklärte dessen Rechtsvertreter.
Grasser habe dem zuständigen Staatsanwalt weiters eine rasche Einvernahme angeboten, was dieser mit der Begründung abgelehnt habe, dafür gebe es derzeit "keinen Bedarf", erklärte Ainedter. Der Anwalt kündigte an, sich im Justizministerium über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beschweren zu wollen.
Vorgangsweise "nichts Ungewöhnliches"
"Das stimmt so nicht", meinte Behördensprecher Gerhard Jarosch zur Kritik des Grasser-Anwalts. Aus ermittlungstaktischen Gründen würden derzeit "bestimmte Aktenteile" - dazu zählen vor allem Vernehmungsprotokolle - unter Verschluss gehalten: "Wir können nicht jedem alles in die Hand drücken, so lange nicht alle infrage kommenden Personen vernommen sind. Das würde unsere Ermittlungen ad absurdum führen." Diese Vorgangsweise sei "nichts Ungewöhnliches", betonte Jarosch.
Dass der Staatsanwalt im Moment offenbar keinen Anlass sieht, Grasser zu befragen, sei kein Grund zur Aufregung. "Es liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, wann sie welche Ermittlungsschritte setzt und jemanden zu einer Einvernahme bittet", bemerkte Jarosch.
(apa/red)
