Kremser Supermarkt-Einbruch: Gutachten schüren Zweifel an der Notwehr-Version!
- Florian P. tot: War Waffengebrauch gerechtfertigt?
- Polizisten droht sogar Anklage wegen Vorsatzdelikt

·Florian P. starb 90 Minuten nach Schuss
Auch sofortige Hilfe hätte ihm nicht mehr geholfen
·Krems-Gutachten: Polizisten nie bedroht
Florian P. versteckt sich: Schuss in den Rücken
·Familie und Freunde nehmen Abschied
BILDER: Tiefe Trauer um erschossenen Florian P.
·Krems: Beamte weiterhin im Dienst
Polizei sieht "derzeit keinen Handlungsbedarf"
Die schriftlichen Gutachten der Sachverständigen bringen eine Wende im Fall der Schießerei in einem Kremser Supermarkt. Gegen die beiden Polizisten wird derzeit offiziell wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Die Gutachten haben aber Zweifel an der von den Beamten behaupteten Notwehr-Version bzw. am gerechtfertigten Waffengebrauch verstärkt. Offen ist auch, ob vor allem dem Schützen überhaupt Fahrlässigkeit zuzubilligen ist. Das räumte der Leiter der mit der Causa befassten Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober ein.
Auf die Frage, ob am Ende der Ermittlungen gegen den Polizisten, der den tödlichen Schuss auf den 14-jährigen Florian P. abgegeben hat, Anklage wegen eines Vorsatzdelikts erhoben werden könnte, meinte Schober: "Grundsätzlich ist aus heutiger Sicht eine rechtliche Würdigung in alle Richtungen möglich."
Sollte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen zum Schluss kommen, dass der Verantwortung der beiden Beamten nicht zu folgen ist, die den Waffengebrauch mit einer angeblichen Gefahrenlage rechtfertigen, wäre es demnach denkbar, dass der Polizist zumindest wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichen Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) zur Verantwortung gezogen wird. Dieser Möglichkeit widersprach Schober - konkret darauf angesprochen - nicht.
Abschlussbericht fehlt noch
Der Leiter der Staatsanwaltschaft betonte allerdings, in dieser Sache wären die Ermittlungen noch im Gange und daher vorzeitige Spekulationen unangebracht. Der Endbericht wird der Anklagebehörde Ende dieser oder spätestens Anfang der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Unmittelbar danach will die Staatsanwaltschaft noch einmal den Todesschützen befragen, dessen bisherige Schilderung des Tatablaufs eindeutig und in mehreren Punkten den Feststellungen der Sachverständigen widerspricht.
Jugendliche keine Gefahr für Beamte?
Zweifel an der bisherigen Rechtfertigung der Beamten legen die schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser nahe. Daraus geht hervor, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war. Der Ballistiker hielt auch fest, dass der vor ihm stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine Gefahrenquelle mehr war. Und: "Die Lichtverhältnisse waren für einen gezielten Schuss ausreichend", hält der Sachverständige fest.
Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten zutage: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke demnach unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.
Polizisten fühlten sich bedroht
Die Polizisten wiederum gaben in ihrer Einvernahme sehr entschieden an, sich bedroht gefühlt zu haben: Den Protokollen zufolge fühlte sich die Polizistin "existenziell" bedroht, als sie den Jugendlichen gegenüberstand, wie der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Eine vorläufige Suspendierung der beiden Beamten ist für die Polizei jedenfalls nach wie vor kein Thema. "Das wäre gesetzlich gar nicht möglich. Es gibt auch keinen Handlungsbedarf", erklärte Oberstleutnant Roland Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich.
(apa/red)
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