Dienstag, 13. Oktober 2009

Kremser Supermarkt-Einbruch: Gutachten schüren Zweifel an der Notwehr-Version!

  • Florian P. tot: War Waffengebrauch gerechtfertigt?
  • Polizisten droht sogar Anklage wegen Vorsatzdelikt

Die schriftlichen Gutachten der Sachverständigen bringen eine Wende im Fall der Schießerei in einem Kremser Supermarkt. Gegen die beiden Polizisten wird derzeit offiziell wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Die Gutachten haben aber Zweifel an der von den Beamten behaupteten Notwehr-Version bzw. am gerechtfertigten Waffengebrauch verstärkt. Offen ist auch, ob vor allem dem Schützen überhaupt Fahrlässigkeit zuzubilligen ist. Das räumte der Leiter der mit der Causa befassten Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober ein.

Auf die Frage, ob am Ende der Ermittlungen gegen den Polizisten, der den tödlichen Schuss auf den 14-jährigen Florian P. abgegeben hat, Anklage wegen eines Vorsatzdelikts erhoben werden könnte, meinte Schober: "Grundsätzlich ist aus heutiger Sicht eine rechtliche Würdigung in alle Richtungen möglich."

Sollte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen zum Schluss kommen, dass der Verantwortung der beiden Beamten nicht zu folgen ist, die den Waffengebrauch mit einer angeblichen Gefahrenlage rechtfertigen, wäre es demnach denkbar, dass der Polizist zumindest wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichen Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) zur Verantwortung gezogen wird. Dieser Möglichkeit widersprach Schober - konkret darauf angesprochen - nicht.

Abschlussbericht fehlt noch
Der Leiter der Staatsanwaltschaft betonte allerdings, in dieser Sache wären die Ermittlungen noch im Gange und daher vorzeitige Spekulationen unangebracht. Der Endbericht wird der Anklagebehörde Ende dieser oder spätestens Anfang der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Unmittelbar danach will die Staatsanwaltschaft noch einmal den Todesschützen befragen, dessen bisherige Schilderung des Tatablaufs eindeutig und in mehreren Punkten den Feststellungen der Sachverständigen widerspricht.

Jugendliche keine Gefahr für Beamte?
Zweifel an der bisherigen Rechtfertigung der Beamten legen die schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser nahe. Daraus geht hervor, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war. Der Ballistiker hielt auch fest, dass der vor ihm stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine Gefahrenquelle mehr war. Und: "Die Lichtverhältnisse waren für einen gezielten Schuss ausreichend", hält der Sachverständige fest.

Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten zutage: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke demnach unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.

Polizisten fühlten sich bedroht
Die Polizisten wiederum gaben in ihrer Einvernahme sehr entschieden an, sich bedroht gefühlt zu haben: Den Protokollen zufolge fühlte sich die Polizistin "existenziell" bedroht, als sie den Jugendlichen gegenüberstand, wie der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Eine vorläufige Suspendierung der beiden Beamten ist für die Polizei jedenfalls nach wie vor kein Thema. "Das wäre gesetzlich gar nicht möglich. Es gibt auch keinen Handlungsbedarf", erklärte Oberstleutnant Roland Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich.

(apa/red)

13.10.2009 15:17
hary1965, 13. 10. '09 15:56
Geschwafel
Dieses ganze Geschwätz hat keinen Sinn, egal ob Gesindel oder nicht, egal ob Jugendliche um 3 Uhr unterwegs ein dürfen oder nicht, die Polizei muß profimäßig agieren, und vor allen weil in Zukunft immer mehr ähnliche Situationen auf sie zukommen werden. Es wäre sinnvoller nicht nach Quoten zu besetzen sondern nach Eignung, es war eine Standardsituation wo ein Polizist den anderen abdecken muß während der andere den Täter festnimmt, das ging nicht weil die Polizistin vor Angst starr war und den anderen alleine lies. Es wäre besser solche Leute würden andere Berufe wählen, Angstschießer sind bei der Polizei fehl am Platz, sie müßen die nötigen Nerven dazu haben. Trotzdem sollen die Polizisten keine hohe Strafe bekommen sie sind genug bestraft, und es würde der Sache nicht dienen
tunnix, 13. 10. '09 15:01
dieser
sogenannte volkschützer gehört sofort vom Dienst susbendiert,ohne wenn und aber. er hat einen Menschen erschoßen von dem keine gefahr ausging,und das noch dazu in den Rücken.Heldenhaft echt,mir kommt das kotzen. Und all diejenigen die jetzt aufschreien und meinen recht so denn der Bursche hat ein verbrechen begangen,nau daun hand aufs herzerl wer von euch klaut die Sonntagszeitung? auch das ist ein verbrechen und gehört natürlich aufs schärfste geahndet,vielleicht mit einem schuß in den rücken....... oder Falschparker,Hundebesitzer ohne Gackisacki,oder Einkaufswagendiebe a mir fallen noch einige "Vergehen"ein....ihr seits ja alle die braven Bürger......
Vasant, 13. 10. '09 20:00
Re: dieser
In welcher Welt lebst du denn? In Krems?

Hast recht ... von dem ist keine Gefahr ausgegangen, der
hat nur zum Spaß Leute verprügelt, andere abgezogen und
mit 14 Jahren halt schon paar Einbrüche begangen und
wenn der dann in ein paar Jahren vielleicht Frauen
vergewaltigt oder wen umbringt, weil seine "Karriere"
als Verbrecher immer härter wird, dann hat er das
"Menschen" wie dir zu verdanken, die solches Gsindl
verteidigen, weil von dem geht ja keine Gefahr aus;)

Da kommt mir das große KOTZEN!
drahthuhn, 13. 10. '09 13:32
Schwierige Situation
Dieser Fall zeigt wiederum, wie schwierig es ist, objektiv zu bleiben. Waffengebrauch wäre wirklich nur dann zu 'empfehlen', wenn's persönlich, oder für andere Personen, um den direkten Schutz des Lebens geht. Drum schlagen hier ja die Wellen so hoch. Wessen Leben wurde geschützt? Wenn wir nämlich Vorfälle wie diese stillschweigend tolerieren, sehen wir uns mit US-Gepflogenheiten konfrontiert. Zuerst schießen und dann fragen, ist zwar wirkungsvoll, aber dämlich. Einbruch ist nicht tolerabel, selbstverständlich, aber blindwütiges Abschießen nur ZUM SCHUTZ VON SACHEN schon GAR nicht! Haben wir schon total die Übersicht verloren? Hätte der Mensch in 'Notwehr' auch als Nicht-Uniformträger geschossen?
Ich wage es heftigst zu bezweifeln.
Wer Uniform trägt, sollte charakterlich gefestigt sein!
Vasant, 13. 10. '09 13:35
Re: Schwierige Situation
Und Gsindl sollte keine Verbrechen begehen! PUNKT!
Vasant, 13. 10. '09 14:54
Re: Schwierige Situation
antikapitalist ... du bist und bleibst einfach nur dumm!
skorpion1100, 13. 10. '09 15:13
Schwierige Situation-vasant
Gsindl sollte kein Verbrechen begehen? Mag sein, doch das ist meiner Meinung noch lange kein Grund aus Schiesswut drauflos zu schiessen und das dann als "Notwehr" zu verkaufen. Ich bin auch der Meinung wie drahthuhn das wir keine US-Methoden brauchen. Eigentlich sollten diese Beamten aus zwei Gründen froh sein das wir die nicht haben. Den Gutachten nach hätten sie spätestens jetzt keinen Job und würden hinter Gitter sitzen. Und dann wäre da noch, hätten wir US-Methoden, müßten sie mehr Arbeiten und hätten viel weniger Zeit WILD drauf los zu schießen. Die "armen Polizisten", fragt sich nur ob es jetzt bei der Polizei schick ist jemand in den Rücken zu schießen und es dann als "Notwehr" zu bezeichnen bzw. behaupten!
Traurige, arme Polizei
Vasant, 13. 10. '09 15:48
an skorpion 1100
Fakt ist ... wenn der Typ nicht einbrechen gegangen wäre,
dann hätte auch keiner auf ihn geschossen und er würde
jetzt noch leben. Der Auslöser für das Ende war er!

Die Tatsache, dass ein Polizist der auch nur ein Mensch ist
als Mörder dargestellt wird und ein Verbrecher zum Opfer
wird ist für mich bedenklicher als der Vergleich mit den
Polizisten in Amerika, die sicherlich unter einem enormen
"Druck" überbelastet sind und daher wie bei einem sehr
guten Bericht (von K1 Reportage) gezeigt wurde, oft
ausrasten und eine Art Tunnelblick (Reaktion) automatisch
haben.

Nur ein Beispiel: Der Florian P. knallt dem Polizisten eine,
dreht sich um und rennt ... der Polizist fängt sich wieder
und in der Zeit wo er schießt, kriegt er erst mit, dass der
schon mit dem Rücken zu ihm ist! Zu spät!
scoobidoo, 13. 10. '09 16:03
Re: Schwierige Situation
mit deinen "wenn,würde, könnte" szenario machst du es dir schon ziehmlich einfach,vasant! FAKT iST: der bulle hat ihn unbewaffnet aus 2 meter entfernung gesehen und abgedrückt!!! alles weitere ist die sache des gerichts und nicht deine!!!
Vasant, 13. 10. '09 19:50
an scoobidoo
FAKT ist ... wenn er nicht eingebrochen hätte, dann würde
er noch leben und wir müßten hier alle nicht über einen
dummen Verbrecher diskutieren, der den Steuerzahler
bereits Unsummen an Geld kostet.
scoobidoo, 13. 10. '09 20:23
Re: Schwierige Situation
"wenn,hätte,würde,müsste",das sind KEINE FAKTEN,vasant!!! das ist nur lauwarmes, wichtigmacherisches,egozentrisches gesülze!!! WAS ICH IM VORIGEN POSTING GESCHRIEBEN HABE IST FAKT,UND NICHTS ANDERES,MEIN FREUND!!!
Vasant, 14. 10. '09 13:43
an scoobidoo
Also das einzig "egozentrische Gesülze" lese ich nur in
deinen posts. Und dein Freund bin ich sicher nicht, denn
Leute mit so einer Denkweise dürfen mir maximal die
Schuhe putzen!

Also steck dir deine Fakten sonst wo hin!
sidestep, 13. 10. '09 13:16
Waffengebrauchsrecht
Die Zif.3 des Waffengebrauchsgesetzes lautet:
Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch eriner Waffe ist nur zulässig:
Zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;
Im § 129 STGB "Einbruchsdiebstahl" wird die Tat der Täter mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht. Was also ist mit den Obergescheiten die hier nur Stumpsinn posten nun los?
Nachzulesen im RIS d. BKA
antikapitalist, 13. 10. '09 14:11
Re: Waffengebrauchsrecht
du kennst dich aber gut aus!ich gratuliere zu so viel "wissen"
Vasant, 13. 10. '09 14:54
Re: Waffengebrauchsrecht
Da schaust antikapitalist ... von so viel Wissen kannst du
nur träumen!
sidestep, 14. 10. '09 08:40
AN ANTIKAPITALIST
Antikapitalist brauchst nur in das RIS des BKA (www.bka.gv.at) zu schauen. Dort findest sämtlich in Österreich geltende Gesetze von der GWO über das Strafrecht bis zur STVO und KFG. Zusätzlich findest dort auch die Judikatur der obersten Gerichtshöfe VFGh, VWGh usw)
torren, 13. 10. '09 12:41
Waffengebrauchsrecht
Für mich ist völlig unklar warum immer nur von einem zulässigen Waffengebrauch im Falle einer Notwehr geschrieben wird. Wie ist eigentlich die Bestimmung der Ziffer 3 im § 7 des Waffengebrauchsgesetzes zu verstehen ? Dort ist doch ein Waffengebrauch auch zur Erzwingung der Festnahme vorgesehen. Schon der Gedanke einen einschreitenden Polizeibeamten u.U. eines Vorsatzdeliktes zu verdächtigen scheint mir mehr als absurd. Beim nächsten Einbruch sollen doch die so "gescheiten" Journalisten einschreiten.
Maika, 13. 10. '09 13:09
Re: Waffengebrauchsrecht
@ torren
bin ganz deiner Meinung. Alle diese Besserwisser und
Vorverurteiler sollen dann einschreiten und alles richtig machen!
Ich finde diese ganzen Diskussionen sowieso überflüssig,solange der Endbericht der Anklagebehörde nicht vorliegt.
Aber die Medien brauchen ja "Aufheizerthemen"!
sidestep, 13. 10. '09 13:12
Re: Waffengebrauchsrecht
Eine gute Frage: Hier der Absatz 3 d.§ 7 WGG im Wortlaut:
Der mit Lebensgefährung verbundene Gebrauch einer Waffe ist nur zulässig:
Zif.3) Zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;

Der Einbruchsdiebstahl gem. § 129 STGB ist mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht (dass alles ist im RIS des BKA nachzulesen)

Dies für die Gutjournalisten von NEWS zur Kenntnis!
sidestep, 13. 10. '09 12:35
Haben wir wieder einmal kräftig gelöscht?
Haben wir wieder einmal kräftig Postings gelöscht meine Damen und Herren von NEWS? Was hat euch denn daran wieder einmal nicht gepasst? Weil wir euch nicht Recht gegeben haben oder?
Vasant, 13. 10. '09 14:55
Re: Haben wir wieder einmal kräftig gelöscht?
Jetzt habens sogar meine "Löschattacken" Beschwerde
gelöscht*loool* Dem Admin kannst echt nur gratulieren!