Dienstag, 13. Oktober 2009

Gutachten zur Schießerei in Krems: Beamte
zu keinem Zeitpunkt von Teenies bedroht

  • Florian P. versteckte sich: In den Rücken getroffen
  • Fahrlässige Tötung: Gegen Polizisten wird ermittelt

Neue Zweifel am gerechtfertigten Waffengebrauch im Fall des von der Polizei in Krems erschossenen Einbrechers: Die schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser legen nahe, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war.

Anhand der in der Vorwoche der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegten Sachverständigen-Expertisen lässt sich der wahrscheinliche Ablauf dessen rekonstruieren, was sich in der Nacht auf den 5. August 2008 in dem Supermarkt abspielte, in den Florian P. (14) und Roland T. (17) in Einbruchsabsicht zu später Stunde eingedrungen sein dürften. Die Jugendlichen hatten sich demzufolge in der Nische eines zehn Meter langen und drei Meter breiten, dunklen Ganges versteckt, als sie bemerkten, dass die Polizei und ein Mitarbeiter des Supermarktes aufgrund eines ausgelösten Alarms eingetroffen waren und die Filiale nach Eindringlingen zu durchsuchen begannen.

Dort wurden die Burschen schließlich auch aufgestöbert. "Was macht's denn ihr da?", soll der männliche Polizist ausgerufen haben, als er die Gestalten wahrnahm, die - so seine Darstellung - dann bedrohlich auf ihn zugekommen seien. Einzige Lichtquelle waren zu diesem Zeitpunkt die Taschenlampen der Beamten.

Bedrohung oder Fluchtversuch?
Die Polizistin wiederum hatte bei der Tatortrekonstruktion wenige Wochen danach eigentlich behauptet, ihr wären zwei Männer gegenüber gestanden, die sie "vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke" bedroht hätten, wie aus den Akten hervorgeht. In Wahrheit hatte Florian P. eine Gartenharke und sein Freund einen Schraubenschlüssel eingesteckt, und die beiden dürften unmittelbar an Flucht und nicht an Konfrontation gedacht haben: Zuerst gab der Polizist den Ausführungen des Schießsachverständigen zufolge einen Warnschuss über dem Kopf ab, der in einer Höhe von 1,98 Meter eine Tür zum Verkaufsraum durchschlug und anschließend durch eine Glasscheibe an der Außenseite des Supermarkts ging.

Die Polizistin betätigte darauf ebenfalls ihre Dienstwaffe, die den 17-Jährigen aus einer Entfernung von sieben Metern traf. Das Projektil durchschlug dem Jugendlichen in einer Höhe von 70 Zentimeter beide Oberschenkel.

Einbrecher näher an Tür als an Beamten
Roland T. war zu diesem Zeitpunkt allerdings nur mehr 1,1 Meter von der Tür zum Verkaufsraum entfernt - bei einer Gesamtlänge von zehn Meter des Ganges scheint klar, dass der 17-Jährige sich eher zur Tür und nicht hin zu den Beamten orientiert haben dürfte.

"Bei einer Position in nächster Nähe zur Türe würde dies darauf hindeuten, dass Roland T. zum Zeitpunkt der Schussabgabe gerade im Begriff war, die Türe zu öffnen, um diese in den Verkaufsraum zu passieren", stellt dazu auch der Gerichtsmediziner in seiner Expertise fest.

Florian P. versteckte sich
Tatsächlich konnte der 17-Jährige noch ein paar Schritte in den Verkaufsraum laufen, wo er dann zusammenbrach. Neben ihm rannte Florian P. in den Verkaufsraum, wo er sich am Ende einer Palette duckte und vor den Polizisten zu verstecken trachtete. Wie aus dem Gutachten des Schießsachverständigen deutlich hervorgeht, war der Raum gut beleuchtet.

Völlig in Widerspruch zu polizeiinternen Ausbildungsrichtlinien, die in derartigen Fällen ein gemeinsames Vorgehen des Einsatzteams vorsehen, trat zunächst nur der Polizist in den Verkaufsraum, wo er dem verletzt am Boden liegenden 17-Jährigen befahl, liegenzubleiben. Seine Kollegin blieb vorerst im Gang zurück, weil sie - so ihre Erklärung - vor Schreck wie erstarrt und nicht in der Lage gewesen sei, sich zu rühren. Die weiteren Vorgänge habe sie daher nicht gesehen. Der Supermarkt-Mitarbeiter hatte sich überhaupt aus Angst in einer Ecke klein gemacht.

Zum weiteren Geschehen hatte der Polizist bei der Tatrekonstruktion erklärt, er habe sich hingekniet und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern auf Florian P. geschossen, weil ihm - als er jenen im Verkaufsraum wahrnahm - aufgrund der vorangegangen gefährlichen Situation im finsteren Gang dieser aggressiv und die Lage brenzlig erschienen sei.

Schuss in den Rücken
In Wahrheit habe "der Beschuldigte den Schuss aus einer stehenden Position abgegeben", schreibt der Schießsachverständige, wobei "die Entfernung auf circa 180 Zentimeter bis 200 Zentimeter einzugrenzen ist". Dem Burschen drang das Projektil in den Rücken, er hatte keine Überlebenschance. Der Polizist hatte beim Lokalaugenschein angegeben, er habe auf die Füße des Burschen gezielt, doch wäre er von einem Geräusch abgelenkt worden und habe sich zur Seite gedreht. Als er sich wieder dem 14-Jährigen zugewandt habe, sei der Schuss bereits gebrochen und der Bursche mit dem Rücken zu ihm gestanden.

Die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen den Beamten ermittelnden Behörden rätseln seit Wochen, weshalb dieser auf den 14-Jährigen feuerte, der sich offenkundig vor ihm verbergen wollte und vermutlich erst aufstand, als er die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens erkannte. Eine weitere Fluchtmöglichkeit wäre ihm jedenfalls versperrt gewesen, da er unmittelbar vor Regalen stand.

Jugendlicher offensichtlich unbewaffnet
Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten zutage, wie die APA erfuhr: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke jedenfalls unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.

An sich müsste der Polizist auch erkannt haben, dass der vor ihm stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine Gefahrenquelle mehr war, so das Gutachten: "Die Lichtverhältnisse waren für einen gezielten Schuss ausreichend", hält der Ballistiker zur Beleuchtung fest.

Roland T. hatte stets erklärt, er und sein Freund wären mit ihren Werkzeugen nicht auf die Polizisten losgegangen. Der 17-Jährige versicherte von Anfang an, er habe den Schraubenzieher in einer Bauchtasche unter seinem Sweatshirt bei sich getragen und ihm wäre die Tasche samt Inhalt von einem nach der tödlichen Schießerei am Tatort eingetroffenen Ermittler abgenommen worden. Er habe die angebliche Waffe gar nie in der Hand gehabt.

(apa/red)

13.10.2009 09:16
antikapitalist, 13. 10. '09 17:38
AN SIDESTEP & CO
IHR JÄMMERLICHEN GUTMENSCHEN!!! BEI SOVIEL GUTHEIT, DIE IHR AN DEN TAG BRINGT, KOMMT MIR DOCH GLEICH DAS GROSSE KOTZEN!!!DIESER SCHIESSWÜTIGE MÖCHTEGERNRAMBO GEHÖRT AUS DEM VERKEHR GEZOGEN UND INS HÄFN!!! SO SCHAUTS AUS,FREUNDE!!!
sidestep, 13. 10. '09 13:20
Waffengebruachsrecht
Die Zif.3 des Waffengebrauchsgesetzes lautet:
Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch eriner Waffe ist nur zulässig:
Zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;
Im § 129 STGB "Einbruchsdiebstahl" wird die Tat der Täter mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht. Was also ist mit den Obergescheiten die hier nur Stumpsinn posten nun los?
Nachzulesen im RIS d. BKA
tscheesy, 13. 10. '09 12:11
Polizei
und trotzdem sollte der Polizist nicht verklagt werden. er sollte eine ermahnung bekommen und dann sollte die sache erledigt sein. die polizei braucht mehr rückendeckung von der polizei und die bekommt sie nur von den rechten. leider auch nicht von der övp. und deshalb schliesse ich mich der aussage des sidesteps an. wenn er nicht eingebrochen wäre, würde der junge bursch noch leben. und nicht jetzt herum maulen: die schiesswütig polizei gehört abgeschafft. lieber einmal bei solchen sachen zuviel schiessen als einmal zu wenig. jetzt überlegt sich solch ein abschaum 2mal ob er einbrechen soll oder nicht.
drahthuhn, 13. 10. '09 13:59
Re: Polizei
Ich kann es mir nicht verkneifen, hier meinen Senf dazu zu geben.
Du schreibst: "Wenn er nicht 'eingebrochen wäre', würde der junge Bursch noch leben!"
Hast Du schon einmal Folgendes bedacht: Wäre der junge Bursch gar nicht GEBOREN worden, gäbe es das Problem auch nicht?
Witzig?
Nein, aber wahr!
Und all den anderen Gutmenschen hier sei nur gesagt, daß ich nicht gerne sehen würde, passierte so etwas DEM EIGENEN NACHWUCHS.
Ach ja, ich vergaß, den EIGENEN Kindern geschieht so etwas NICHT.
Das passiert immer nur ANDEREN.
Wer einen tötet, um sein Leben zu schützen, hat sicherlich das Recht dazu.
Wer einen Mitmenschen tötet, weil er in einen Merkur-Markt eingebricht, hat das Recht verwirkt, sich in der Gesellschaft frei zu bewegen.
Speziell als ausgebildeter Uniformträger.
BASTA!
tscheesy, 13. 10. '09 17:44
Re: Polizei
wow, jetzt geht man schon so weit zurück. dies wollte ich nicht aber in dem fall bzw bei den familiärenverhältnissen, die wir bei dem jungen vorfingen muss ich sagen drahthuhn. hut ab dies ist wirklich eine kluge aussage. ist man ja eigentlich von den GUTMENSCHEN wie du sie bezeichnest, ungewohnt! aber nun hast mir ein wenig vorausgeschrieben. nein und das mit dem verwirken ist auch ein blödsinn. wie oft wollen diese links liberalen einen drogenverkaufenden asylanten die hand ausstrecken und bei der exekutive wäre man bein hart. denn auch drogenverkäufer ruinieren leben abe dass ist ja ganz was anderes das sind ja arme ausländer. ich sage dass was ich denke und ich bin sicher nicht alleine mit meiner meinung. BASTA!
drache68, 13. 10. '09 11:26
Wer zahlt den Polizeieinsatz?
Eine Frage die durchaus berechtigt ist, wer zahlt den Polizeieinsatz. Als Normalbürger muss ich, wenn ich wegen eines Autounfall die Polizei rufe, die sogenannte Blaulichtsteuer zahlen. Ich meine die Verbrecher oder deren Erziehungsberechtigten gehören zu Kassa gebeten. Da würde dann so mache Rabenmutter sich vielleicht doch interessieren was ihr Kind so des Nächtens auf der Strasse treibt.
drahthuhn, 13. 10. '09 14:11
Re: Wer zahlt den Polizeieinsatz?
Jetzt aber!
Noch nicht herausgefunden, daß auch Staatsbedienstete ein Gehalt bekommen? Von uns allen. Auch die Gutachter, stell Dir vor. Und die Polizisten, um die es hier geht, waren offensichtlich im Nachtdienst, denn die Polizei hat einen 24-Stunden-Betrieb, wie McDonald's. Nicht gewußt? Jetzt weißt Du's und kannst beruhigt weiter schlafen. NIEMAND muß im Moment extra für die Schießerei bezahlen. Vielleicht im Nachhinein, was aber zu bezweifeln wäre.
drache68, 13. 10. '09 21:39
Re: Wer zahlt den Polizeieinsatz?
Liebes drahthuhn,

stell dich doch bitte nicht so blöd an. Wer einen Schaden verursacht sollte für diesen auch aufkommen. Wenn du dein Auto so dumm abstellst, dass du den Verkehr behinderst must du die Anschleppgebühr zahlen. Trotzdem dass der Abschleppdienst einen 24 Stunden Dienst hat. Also warum nicht auch für verschuldete Polizeieinsätze plus Materialverbrauch zahlen. Wäre doch logisch.
allesw, 13. 10. '09 10:57
lieber vasant
es ist in deinen augen schade das du nicht der gutachter sein durftest,so eine gefälligkeit wär dir vermutlich leicht von der feder gekommen,verschliess nicht beide augen in deiner welt des john wayne
Vasant, 13. 10. '09 12:19
Re: lieber vasant
Und du findest es sicher schade, dass man nicht
alle Verbrecher zu Opfern machen kann, oder?
sidestep, 13. 10. '09 08:15
Ja ja, wer einbricht....
... lebt halt gefährlich. Daher die Moral von der Geschicht: Einbrechen lohnt sich halt nicht!!!! So ist das bei Verbrechen eben, manchmal zahlst du auch mit deinem Leben!!!
Susie4, 13. 10. '09 09:08
Re: Ja ja, wer einbricht....
Im Nachhinein festzustellen, dass die Situation für den Polizisten nicht gefährlich war - ist leicht. Vor Ort war das sicher nicht so eindeutig. Keiner wusst wieviel Einbrecher da drinnen sind und wie gewaltbereit die sind. Der Polizist ist sicher nicht mit der Absicht jemanden zu erschiessen in den Supermarkt gegangen - er hat sich in der Situation bedroht gefühlt und das muss man ihm zugestehen.
Wer einbricht, lebt gefährlich...
allesw, 13. 10. '09 09:12
Re: Ja ja, wer einbricht....
bist immer noch nicht gescheiter,lies dir das gutachten in seiner grauslichkeit durch und wer da eingesperrt gehört kannst dann selbst oder jeder für sich entscheiden
Vasant, 13. 10. '09 10:26
Re: Ja ja, wer einbricht....
Ich kann sidestep nur absolut zustimmen! Wenn er nicht
einbrechen gegangen wäre, dann würde er heute noch
leben und daher selber schuld.

Ein Gutachten erstellen Leute, die nicht in dieser Situation
waren und somit seh ich das auch relativ, denn wenn man
z.B. Angst oder Panik bekommt, sich bedroht fühlt usw.
dann handelt man in der Regel nicht wie geplant.

Schlußfolgerung und das ist mein Gutachten: Der Polizist
hätte nie auf den Florian P. schießen können, wenn dieser
um 02:30 (was in dem Alter Gesetz ist) nicht auf der
Straße gewesen wäre und nicht einbrechen gegangen
wäre, was ja wieder ein weiteres Gesetz bricht.

An diesem Beispiel erkennt man, wie man Gutachten
auslegen und auffassen kann;)

Na dann bin ich mal gespannt, was die Eltern für eine
Strafe bekommen? Aufsichtspflicht!
fitho, 13. 10. '09 11:05
Re: Ja ja, wer einbricht....
@Vasant

Die Muter wird gar keine Strafe kriegen, die wird noch klagen, und ein Vermögen dadurch bekommen... Willkommen im tollen Rechtsstaat Österreich, wo die Schuldigen noch belohnt werden für ihre Blödheit.....

Und ich bin immer noch der Meinung das die Polizisten zu Recht so gehandelt haben.
Jeder der schon mal in so einer, oder so einer ähnlichen Situation war wird das Bestätigen können.... Der Stress, die ANgst, vor dem was passieren könnte, im Hintergrund der Gedanke an die eigene Familie.
Da kann man die Polizisten für nichts verantwortlich machen.
Also jeder der sagt, der "Arme Junge" und die Bösen Polizisten, der sollte mal in so einer Situation stehen, und dann mal überlegt handeln.
Die Schuldfrage ist Klar: Der Einbrecher ist schuld!!
VERBRECHEN LOHNT SICH NICHT!!!
sidestep, 13. 10. '09 11:19
Re: Ja ja, wer einbricht....
Lieber "allesw"! Zuerst einmal glaube ich, dass du das Gutachten auch nicht gelesen hast sondern die "Ausschnitte", die die Medien liefern, dafür hälst, was du "Gutachten" nennst, also aus dem Zusammenhang gerissene Absätze die ohne weiteres was anderes bedeuten können als die Journalisten von NEWS behaupten! Dann - und das hast du komplett vergessen - gilt wohl für die Polizisten bis zur Erlassung eines rechtskräftigen Urteils, auch die sogenannte Unschuldsvermutung. Hast du in NEWS, wenn sie medial auf die Polzei hinhauen, jemals gelesen, dass diese Unschuldsvermutung auch für die Polizisten gilt? Nein weil auf die darf man in unserem Staat hindreschen so oft und so lange man will. Nur bei kleinen und großen Ganoven vergessen sie auf diesen Satz nicht. Weil die könnten ja klagen!
allesw, 13. 10. '09 11:35
Re: Ja ja, wer einbricht....
lieber sidestep.ich habe geschrieben es kann sich jeder aus den vorhandenen infos selber wünschen wenn er lieber wo sehen will.ich bin als mensch mit vorbildwirkung ,ich habe lehrlinge ausgebildet ,darauf angewiesen die warheit zu sagen sonsd nimmt mich keiner mehr ernst,und ich hätte erwartet das die justiz nicht behindert wird und erst stein um stein das ganze bewiesen werden muss was wirklich war
sidestep, 13. 10. '09 12:29
Re: Ja ja, wer einbricht....
Lieber "allesw"
Du hast folgendes geschrieben (Kopie deines Postings oben)

bist immer noch nicht gescheiter,lies dir das gutachten in seiner grauslichkeit durch und wer da eingesperrt gehört kannst dann selbst oder jeder für sich entscheiden

Hättest du diese Posting so sachlich geschrieben, wie du es unten formuliert hast, dann hätte es von meiner Seite keine Reaktion gegeben. Das Posting oben klingt aber doch ein bisschen anders als deine Antwort unten!

Übrigens ich war Chef eines 30-Mann-Betriebes und für diese 30 Mann und ihre Familien verantwortlich nur damit du weißt, dass du nicht allein Verantwortung getragen hast!