Justitia blind? Oder was im Aug?
- Kurt Kuch über die Staatsanwaltschaft in Wien
- PLUS: Wie ist IHRE MEINUNG zu diesem Thema?

Blinde Justitia auf Wiener Art: Wenn der Beschuldigte einflussreich genug ist, wird notfalls alles übersehen.
Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wird als blind dargestellt. Dies mit gutem Grund: Es soll damit symbolisch klargestellt werden, dass ohne Ansehen der Person, also unparteiisch, gerichtet wird. Bei der Wiener Staatsanwaltschaft, so haben wir jetzt dank des parlamentarischen Untersuchungsausschusses erfahren, war man auch blind. Der zuständige Staatsanwalt hat eine 150 Seiten starke Anzeige gegen den früheren Innenminister Ernst Strasser übersehen. Offensichtlich ist das die österreichische Variante der blinden Justitia: Man stellt sich blind, wenn man wo nicht hinschauen will.
Die Akte Kasachstan
Ein ähnlich schauriges Schauspiel gibt die Wiener Justiz derzeit an anderer Stelle: bei der Akte Kasachstan, in deren Mittelpunkt der millionenschwere frühere kasachische Botschafter in Wien steht. Im Auslieferungsverfahren gegen diesen Herrn geht seit Ewigkeiten nichts weiter. Im Ermittlungsverfahren wurden seit Jänner 2009 überhaupt keine Beweise aufgenommen. Eine Anregung auf U-Haft im September 2009 wurde von der Staatsanwaltschaft schlicht ignoriert. Und das, obwohl beim Vorwurf der Entführung nach § 102 StGB die U-Haft obligatorisch zu verhängen wäre. Die Krönung: In Zeitungsinterviews kündigt der Exbotschafter sogar an, dass er Österreich verlassen werde.
Unabhängige Justiz?
Über die Aufsichtsbeschwerde wegen Befangenheit des zuständigen Staatsanwaltes wurde bis heute nicht entschieden. Das heißt: Niemand treibt die Ermittlungen gegen den Exbotschafter voran. Nicht der bisherige Staatsanwalt und auch kein anderer. Dazu kommt: Die Anzeige gegen den Staatsanwalt führte bisher auch ins Leere. Denn die zuständige Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich für befangen erklärt und die heiße Kartoffel an die Generalprokuratur weitergereicht, auf dass diese eine andere Staatsanwaltschaft mit dem Akt beauftragt. Das heißt: ewiges Zuständigkeitsgeplänkel, keine Überprüfung, ob der eigentlich zuständige Staatsanwalt jetzt durch Untätigkeit einen Amtsmissbrauch begangen hat oder nicht. Was ist der Schluss aus dieser Geschichte? Offensichtlich der, dass Justitia in Österreich bei Ermittlungen immer dann erblindet, wenn der Betroffene über genügend Einfluss verfügt.
