Freitag, 9. Oktober 2009

Neue Bedingungen für EU-Reformvertrag: Tschechischer Präsident Klaus will Fußnote

  • Ratifizierung abhängig von einer anhängigen Klage
  • Zusatzerklärung müssten EU-Rechtsexperten prüfen

Der tschechische Präsident Klaus hat eine neue Bedingung zur Unterzeichnung des EU-Reformvertrages gestellt. Er werde die bereits vom tschechischen Parlament vollzogene Ratifizierung bestätigen, wenn die beim Verfassungsgericht des Landes anhängige Klage positiv ausgehe, sagte Klaus dem schwedischen Ministerpräsidenten und EU-Ratschef Reinfeldt.

Daneben bestehe Klaus jetzt noch darauf, dass dem Vertrag von Lissabon eine Fußnote zu Menschenrechten beigefügt werde, sagte Reinfeldt der Nachrichtenagentur Reuters. Er habe Klaus gesagt, die Bedingung sei eine falsche Botschaft zur falschen Zeit. Den Wunsch nach der Zusatzerklärung müssten Rechtsexperten der EU jetzt prüfen.

Die bisherige Blockadehaltung von Klaus ist nach der Zustimmung der Iren zum EU-Vertrag von Lissabon eines der letzten Hindernisse für eine vollständige Ratifizierung des Reformwerkes durch alle EU-Staaten. In Tschechien muss allerdings das Verfassungsgericht noch über eine kürzlich eingelegte Beschwerde gegen den Vertrag entscheiden, ehe Klaus die Ratifizierung unterschreiben könnte.

Frankreich lehnt Änderungen ab. Frankreichs Außenminister Kouchner betonte am Donnerstag: "Er (der Vertrag) wurde vom tschechischen Parlament gebilligt und vom tschechischen Senat und zwar genau in der Form, die von allen akzeptiert wurde."

(apa/red)

9.10.2009 07:13