Drum prüfe, wer sich mit Verheirateten einlässt: Ehebruch kann echt teuer werden!
- Detektiv-Kosten werden den Geliebten aufgebrummt
- OGH-Urteil: Nebenbuhlerin musste Ermittler zahlen

Eine Affäre mit einem verheirateten Mann bzw. einer verheirateten Frau kann teuer kommen: Engagiert der betrogene Partner einen Detektiv, so kann das Gericht laut dem Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes der Berufsdetektive, Johann Fesl, die Kosten dafür auch dem Scheidungsgrund aufbrummen.
Fesl berichtete im ORF-Radio Oberösterreich von einem Fall aus dem Jahr 2007, bei dem die Geliebte mehr als 4.000 Euro an den Detektiv, der ihr Verhältnis aufgedeckt hat, zahlen musste. Der Fall sei bis zum OGH gegangen. Dieser habe entschieden, dass die Nebenbuhlerin die Kosten für den Privatermittler tragen muss. "Bezirksgerichte, die mit Scheidungsverfahren zu tun haben, halten sich natürlich an OGH-Urteile", so Fesl, daher werde diese Variante von den Richtern zunehmend in Betracht gezogen.
Begründet wird diese juristische Auffassung damit, dass die Ehe ein geschütztes Rechtsgut sei. Ein Eingriff in dieses ziehe Folgen nach sich, so Fesl: "Wer einen Schaden oder Kosten verursacht, muss dafür aufkommen."
(apa/red)
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