Polanski holt echten Star-Anwalt zur Hilfe:
Chance auf Freilassung steht aber schlecht
- Star-Regisseur muss auf Hilfe der Politik verzichten
- Hofft auf "Hausarrest" in seinem Chalet in Gstaad
·Prominente Hilfe für Roman Polanski
Star-Regisseur empfängt viel Besuch in der Zelle
·"Fall Polanski" läuft schon seit 32 Jahren
Chronologie der Straf- sache um den Kino-Star
·Roman Polanski in der Schweiz verhaftet
USA haben seine Fest- nahme minutiös geplant

Starregisseur Roman Polanski (76) hat einen amerikanischen Star-Anwalt angeheuert, um nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Die "New York Times" berichtete, Polanski habe Rechtsanwalt Reid Weingarten in sein Anwälte-Team geholt. Der Jurist gilt als Strippenzieher in Washington und ist ein enger Freund von Generalstaatsanwalt Eric Holder. Weingarten werde versuchen, das Auslieferungsverfahren zu stoppen, noch ehe es die Schweizer Justiz erreiche, hieß es demnach aus informierten Kreisen. Nach Polanskis Verhaftung in der Schweiz haben die US-Behörden 60 Tage Zeit, formell seine Überstellung an die USA zu beantragen.
In der Schweiz verwahrte man sich indes gegen politische Einflussnahme, wie sie Frankreich und Polen versucht hatten. "In polizeilichen und juristischen Verfahren ist, wenn sie einmal laufen, grundsätzlich kein Platz für politische Einflussnahme", sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf der "Neuen Zürcher Zeitung".
Polanski war am Samstag bei seiner Einreise in die Schweiz wegen eines mehr als 30 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts verhaftet worden. Er versucht über seine Anwälte zunächst, einen Hausarrest in seinem Chalet im Prominentenort Gstaad zu erwirken.
"Polanski steht nicht über dem Gesetz"
Die französische Regierung bemühte sich darum, die Wogen zu glätten. "Wir verstehen die Aufregung, die diese späte Verhaftung mehr als 30 Jahre nach der Tat und die Art der Festnahme hervorgerufen hat", sagte Regierungssprecher Luc Chatel in Paris. "Polanski steht jedoch nicht über dem Gesetz."
Es handle sich zudem um eine schwerwiegende Tat, die Vergewaltigung einer Minderjährigen, mit der sich die amerikanische und die schweizerische Justiz beschäftigten. Der Fall sei komplex, weil vier Länder involviert seien. "Die französischen Behörden bemühen sich um eine juristische Lösung, da Polanski auch die französische Staatsbürgerschaft hat", sagte Chatel. Er distanzierte sich damit von Aussagen des Kultur- und des Außenministers, die beide die Festnahme kritisiert hatten.
Schweiz zur Auslieferung verpflichtet
Schweizer Juristen verwiesen in Medien darauf, dass die Regierung des Landes aufgrund der internationalen Rechtslage dazu verpflichtet gewesen sei, den Regisseur festzunehmen. Zum einen sei seine Ankunft in Zürich zum Film Festival genau bekanntgewesen und es habe dazu noch ein Gesuch aus den USA bereitgelegen. "Wenn die Polizei des Staates, der jemanden zur Verhaftung ausgeschrieben hat, zusätzlich zum Haftbefehl konkrete Informationen übermittelt, die eine Festnahme der gesuchten Person erlauben, hat die Polizei des Ziellandes zu handeln", sagte auch die Ministerin.
Der Strafrechtsprofessor Wolfgang Wohlers von der Universität Zürich verwies im "Tages-Anzeiger" darauf, dass es in dem Auslieferungsverfahren nicht darum gehe, den Tatvorwurf zu prüfen, sondern allein darum, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben seien. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die US-Strafjustiz kein faires Verfahren gewährleiste, seien nicht bekannt.
Hausarrest im Chalet?
Die Anwälte Polanskis haben zunächst beantragt, den Regisseur während der Auslieferungshaft unter Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad zu stellen. Unter Hinweis auf sein fortgeschrittenes Alter sei dies eine Möglichkeit. Dagegen steht der Einwurf, dass hohe Fluchtgefahr bestehe. Polanski hatte am Dienstag gegen seine Auslieferungshaft Beschwerde bei einem hohen Gericht eingelegt.
Neben den vielen Solidaritätsadressen, die Polanski aus Frankreich und Polen erhielt, gab es auch Kritik. So ist etwa die Film-Szene in Polen über die Verhaftung geteilter Ansicht. Das Opfer dürfe nicht zur Täterin gemacht werden, sagte der Regisseur Krzysztof Krauze dem privaten Fernsehsender TVN24. Polens bekannter Filmregisseur Krzysztof Zanussi hatte Samantha Geimer, die Polanski 1977 sexuell missbraucht haben soll, als "minderjährige Prostituierte" bezeichnet. In "dieser Welt" tue man viel für Ruhm und Karriere.
(apa/red)

