Montag, 5. Oktober 2009

Wenn der Zug mal wieder zu spät kommt: Bahn muss in Zukunft Entschädigung zahlen!

  • Neue EU-Verordnung zielt auf Verspätungen ab
  • Zahlungen für Fernverkehr-Züge und die Pendler

Nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Bahngesellschaften müssen ihren Passagieren künftig Entschädigungen nach Verspätungen zahlen. Verkehrsministerin Doris Bures schickt nun das Gesetz zur EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zur Begutachtung. Damit bekommen Fahrgäste im Fernverkehr, aber auch Jahreskarteninhaber im Regionalverkehr, verbindlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Den Bahnunternehmen werden höhere Informations- und Hilfeleistungspflichten auferlegt.

Die "EG-Verordnung" dazu tritt am 3. Dezember in Kraft. Das dazugehörige Bundesgesetz, mit dem auf nationaler Ebene die spezielle Ausgestaltung geregelt wird, soll noch heuer beschlossen werden und wird ab Jahresbeginn 2010 anzuwenden sein, teilte das Wiener Verkehrsministerium mit.

Im Fernverkehr erhält der Fahrgast ab 60 Minuten Zugs-Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent des Ticketpreises.

Verpflegung für Wartende
Die Bahn muss bei Verspätungen von mehr als einer Stunde ihren Fahrgästen auch Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder "vernünftigerweise lieferbar" sind, wie es heißt.

Wird nach Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung notwendig, hat die Bahn den Fahrgästen die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft kostenlos anzubieten.

Kann die Bahnfahrt gar nicht fortgesetzt werden, muss das Eisenbahnunternehmen einen alternativen Beförderungsdienst organisieren.

Eigene Regelung für Regionalverkehr
Da die EG-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten sei, habe sich Österreich dafür entschieden, für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem Pendlern zugutekomme, teilte das Ministerium mit.

Demnach erhalten Inhaber von Jahreskarten eine Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer Strecke den vorher festgelegten "Pünktlichkeitsgrad unterschreitet". Der je nach Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad werde von den Eisenbahnunternehmen festgesetzt und vom Schienenregulator (Schienen Control Kommission) nach strengen Kriterien überprüft, heißt es in der Mitteilung.

Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Inhaber automatisch für jene Monate, in denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wurde, mindestens 10 Prozent Entschädigung - als Gutschein oder Gutschrift auf die nächste Jahreskarte.

Ihre Ansprüche können Bahnfahrer direkt beim Verkehrsbetreiber geltend machen. Für den Streitfall wird eine eigene Schlichtungsstelle bei der Regulierungsbehörde Schienen Control GmbH eingerichtet.

(apa/red)

5.10.2009 15:35
alfredfritz, 04. 10. '09 20:50
Die Verspätungen werden deutlich weniger wenn...
...man aufhört, Dr. Forster auf die Menschen loszulassen
marcello82, 04. 10. '09 14:20
Augenauswischerei
Die Bahn schlägt eben in Zukunft von vornherein eine gewisse Summe auf die Tickets und Jahreskarten drauf. Somit wird durch dieses Gesetz dem Bürger wieder einmal nur vorgegaukelt, dass die Politik etwas für ihn tut. Im Gegenteil: im Zuge der Indexanpassungen wird der Fahrpreis einfach nach oben geschraubt und im Endeffekt verdient die Bahn an diesem Gesetz auch noch. Gut gemacht liebe Politiker! Danke!