Mittwoch, 30. September 2009

Nicht nur Wehrmachts-Deserteure sollen rehabilitiert werden: auch Homosexuelle

  • NS-Urteile gegen Homosexuelle sollen erlöschen
  • Regierung bei Frage der Deserteure offenbar einig

Die Regierung macht Ernst bei der Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren. Das Justizministerium soll dem Vernehmen nach bereits ein entsprechendes Konzept ausarbeiten. Dieses soll die Aufhebung aller Urteile jener Deserteure vorsehen, die nicht nachweislich Kameraden getötet haben. Weiters dürften nach APA-Informationen auch die Urteile gegen Homosexuelle der NS-Zeit erlöschen - und zwar für jene, die sich auch nach derzeit bestehendem Recht nicht strafbar gemacht hätten.

Offiziell war dafür keine Stellungnahme zu erhalten. Aus dem Justizministerium hieß es nur, man arbeite "mit Hochdruck" an den Gesetzesentwürfen. Mit dem ÖVP-Klub sollen die Pläne bereits akkordiert sein. Der schwarze Justizsprecher Heribert Donnerbauer war Anfang September noch gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile ("Desertion ist ein Delikt, das es nach wie vor gibt"), mit der Ausnahmeregelung dürften seine Einwände aber nun vom Tisch sein.

Debatte erneut hochgekocht
Anlässlich des 70. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs war die Debatte um die generelle Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren wieder hochgekocht. Mit dem von der schwarz-orangen Koalition beschlossenen "Anerkennungsgesetz 2005" (das von SPÖ und Grünen abgelehnt wurde) wurden lediglich das NS-Aufhebungsgesetz und die Befreiungsamnestie von 1945 bzw. 1946 neu veröffentlicht. Damit wurden allerdings weder die Urteile der "Gesundheitsgerichte" über die Zwangssterilisationen noch jene der NS-Justiz gegen Homosexuelle aufgehoben (letzteres deshalb, weil Homosexualität auch nach den vor 1938 und nach 1945 geltenden österreichischen Gesetzen strafbar war).

FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hält nichts von den angeblichen Plänen des Justizministeriums für eine generelle Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren. Dass nur der Mord an anderen Soldaten ein Ausnahmegrund von der generellen Rehabilitierung sein solle, treffe den Kern der Sache nicht, meinte er in einer Aussendung am Mittwoch. Auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser ist gegen eine solche Differenzierung, da diese den historischen Tatsachen nicht gerecht werde

(apa/red)

30.9.2009 11:05