1. Kinderschritt in die Verfassung: Rechte der Jüngsten sollen dort verankert werden
- Nach SPÖ nun auch ÖVP mit Gesetzesentwurf
- Kinderrechte sollen dadurch einklagbar werden

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Der langgehegte Wunsch nach einer Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung dürfte nun realisiert werden. Nachdem die SPÖ vor einigen Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf präsentiert hatte, legt nun auch ÖVP-Familienstaatssekretärin Marek ein entsprechendes Papier vor. Geht es nach ihr könnte die Verankerung in der Verfassung bereits im November parlamentarisch vollzogen werden.
Frauenministerin Heinisch-Hosek von der SPÖ betonte, dass dieses Projekt schon in mehreren Regierungsprogrammen gestanden sei. Daher sei es nun zügig umzusetzen. Man werde nun die beiden Entwürfe von SPÖ und ÖVP abgleichen und dann eilig zu einer Entscheidung kommen.
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht eingehalten werden. Marek meinte dazu, hier könnten Jugendorganisationen wie Jungschar oder Kinderfreunde diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des Frauenministeriums müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt überlassen sein.
(apa/red)
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