NEWS wirkt sich auf den U-Ausschuss aus:
Prammer verschärft nun die Geheimhaltung
- Akten dürfen jetzt nicht mehr eingescannt werden
- Kritik von der ÖVP: "Das ist eine Vorverurteilung"
Auch Freiheitliche empört über Prammers Alleingang

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U-Ausschuss: Wird der Falschaussage verdächtigt
NEWS wirkt sich auf den U-Ausschuss aus: Nationalratspräsdentin Barbara Prammer hat anlässlich der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins die Geheimhaltungsvorschriften verschärft. Wie ihr Sprecher Gerhard Marschall bestätigte, werden sämtliche an den Ausschuss übermittelten Akten ab sofort als "Geheimakten" behandelt. Sie dürfen damit nicht mehr eingescannt und an die Parlamentsfraktionen verteilt werden. Kritik kommt vonseiten der ÖVP und FPÖ.
Konkreter Anlass für Prammers Anordnung ist die Veröffentlichung der auch an den Untersuchungsausschuss übermittelten Autopsie-Ergebnisse des verunglückten Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider im aktuellen "NEWS". Das BZÖ hatte den Verdacht geäußert, die Dokumente könnten dem Nachrichtenmagazin aus dem Parlament zugespielt worden sein. Dafür gibt es laut Marschall zwar keine Anhaltspunkte. Dennoch habe Prammer, "um jeden Verdacht auszuräumen" und als "Sofortmaßnahme" die Geheimhaltungsbedingungen verschärft. Die weitere Vorgehensweise will die Präsidentin nun kommende Woche mit den Fraktionsführern und dem Ausschuss-Vorsitzenden Martin Bartenstein besprechen.
"Das ist eine Vorverurteilung"
Scharfe Kritik an Prammer kommt von der ÖVP. Für Fraktionsführer Werner Amon ist die Verschärfung aufgrund der bloßen Behauptung des BZÖ, die Haider-Akten könnten aus dem Ausschuss stammen, "mehr als unverständlich". "Das ist eine Vorverurteilung. Ich hätte mir erwartet, dass sich die Präsidentin schützend vor den Untersuchungsausschuss stellt", kritisiert Amon. Schließlich würden auch ohne U-Ausschuss immer wieder Justiz-Akten an die Medien durchsickern: "Es war ja in der Vergangenheit nicht gerade so, dass die Staatsanwaltschaft ein Hort des Stillschweigens war."
Kritik auch von der FPÖ
Die FPÖ hat für die Verschärfung ebenfalls kein Verständnis. Zwar müsse der mögliche Geheimnisverrat durch eine der U-Auschuss-Fraktionen genauestens untersucht werden, allerdings rechtfertige der Verdacht nicht diesen neuerlichen Alleingang der Nationalratspräsidentin, der ausdrücklich im Gegensatz zum Beschluss des U-Ausschusses stehe, kritisierte Vilimsky: "Prammer hätte zumindest mit den Fraktionen Rücksprache halten müssen. Zudem tagt der Ausschuss schon am Dienstag wieder und hätte die Angelegenheit ruhig auch dort behandelt werden können."
Hintergrund: Für die an den Ausschuss übermittelten Akten gelten zwei unterschiedliche Geheimhaltungsstufen: "geheim" und "vertraulich". Als "vertraulich" eingestufte Akten werden mit Kopierschutz versehen auf DVDs eingescannt und an die Fraktionen verteilt. Für "geheime" Akten besteht dagegen ein Kopierverbot. Sie können nur zu bestimmten Zeiten im Original eingesehen werden. An die Öffentlichkeit weitergeben dürfen die Abgeordneten freilich weder "geheime" noch "vertrauliche" Akten.
(apa/red)
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