Ungereimtheiten bei totem Schubhäftling:
Hungertod für Betreuerin "nicht vorstellbar"
- Inder war 32 Jahre alt und arbeitete illegal in Wien
- Menschenrechtsorganisationen üben heftige Kritik

·Schubhäftling stirbt
nach Hungerstreik
Amtsarzt attestierte noch
kurz zuvor Haftfähigkeit
·Zwischenfälle in Schubhaft nicht selten
Hungerstreik, Selbstmord
und "Amtshandlungen"
·Hungerstreik als ein
Mittel des Widerstands
Ab drei bis vier Wochen
wird es wirklich gefährlich
·Leoben verweigert das Schubhaftzentrum
Man ist doch lieber eine
Einkaufs- & Wohlfühlstadt
·Schubhaft: Amnesty übt Kritik an Beratung
Patzelt: 'Das ist kein Weg
Richtung Menschenrechte'
Dass der am Montag im Wiener Polizei-Anhaltezentrum nach mehr als einmonatigem Hungerstreik verstorbene Schubhäftling "verhungerte", ist für seine Betreuerin nicht vorstellbar. Darauf wies der für Schubhaft-Betreuung zuständige Verein "Menschenrechte Österreich" hin. Den Angaben zufolge war der Inder nicht wie von den Behörden angenommen 20, sondern 32 Jahre alt.
Er habe in seinem vor vier Jahren gestellten Asylantrag ein Geburtsdatum angegeben, das ihn als minderjährig auswies. Darüber hinaus habe der Inder nach Angaben des Vereins gegenüber den österreichischen Behörden auch eine falsche Identität angegeben. Demnach hieß er nicht Gaganpreet Singh K., sondern Gagendeep S.. Der Mann hätte zunächst als Zeitungskolporteur gearbeitet und zuletzt - sein Asylantrag wurde abgelehnt und die Ausweisung verfügt - ohne legalen Zugang zum Arbeitsmarkt als Pizza-Zusteller in Wien.
Dass der 32-Jährige nicht nach Indien zurück wollte, hatte offenbar finanzielle Gründe: Der Mann hätte sich in seinem Heimatland verschuldet, um nach Europa zu kommen, und diese Schulden zurückzahlen müssen. Außerdem hätte er mit Geldzuwendungen an seine Familie seiner Schwester ein Studium ermöglichen wollen, wie der Verein" Menschenrechte Österreich" berichtete.
Gagendeep S. sei während seiner Anhaltung - er war am 3. August aufgegriffen worden und seit 7. August im Hungerstreik - siebenmal von seiner Betreuerin zu Gesprächen aufgesucht worden. Dabei habe es keine Hinweise auf Erkrankungen, vorangegangene Operationen oder dergleichen gegeben, die in Zusammenhang mit einem Hungerstreik zu berücksichtigen wären, erklärte der Verein. Beim letzten Besuch am 9. September - dem Mittwoch vergangener Woche - habe S. gegenüber seiner Betreuerin einen körperlich guten Eindruck hinterlassen.
"Menschenrechtswidrig"
Die Diakonie Österreich und SOS-Menschenrechte lehnen indes das Fremdenrecht, welches die Regierung bei ihrer Klausur in Salzburg abgesegnet hat, ab. Mit Verweis auf den Tod eines Schubhäftlings am Montag appellierte Diakonie-Direktor Michael Chalupka an das Gewissen der Abgeordneten, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Er forderte in einer Aussendung bessere Bedingungen in der Schubhaft.
SOS-Menschenrechte bezeichnete die Schubhaft in Österreich sowie die verschärften Asylbestimmungen als "menschenrechtswidrig". "Der breite Konsens in dieser Frage wäre bis vor ein paar Jahren nicht möglich gewesen und ist einem demokratischen Land wie Österreich nicht würdig", erklärte der Vorsitzende, Andreas Gruber. Er fordert die politischen Verantwortlichen auf, für eine "qualitative und menschenwürdige" Betreuung der Asylwerber sowie ein faires Asylverfahren zu sorgen.
(apa/red)
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