Mittwoch, 9. September 2009

Neue Wendung im Kasachen-Krimi: Jetzt sitzt die Republik auf der Anklagebank!

  • NEWS: Menschrechtsbeschwerde wurde eingebracht
  • Vorwürfe: Ermittlungen zu wenig vorangetrieben

Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe, dass es im politisch so brisanten Fall um den kasachischen Ex-Botschafter Rakhat Alijew eine neue Wendung gibt.

Alijew (für den die Unschuldsvermutung gilt) hat zuletzt in einer Tageszeitung angekündigt, dass er Österreich verlassen wolle. Ihm wird vorgeworfen, in die Entführung zweier kasachischer Bankmanager verwickelt zu sein.

Menschenrechtsbeschwerde eingebracht
Die Anwälte der Frauen der entführten Manager haben nun bei der österreichischen Finanzprokuratur eine "Aufforderung gemäß § 8 Amtshaftungsgesetz" eingebracht. Der Vorwurf: Die Republik, konkret die Staatsanwaltschaft Wien, habe es unterlassen, die Ermittlungen gegen Alijew "ergebnisorientiert voranzutreiben". Die Überlebenschance der entführten Männer sei dadurch auf null gesunken.

Hätte der zuständige Staatsanwalt den Beschuldigten Alijew "wenigstens einmal selbst vernommen und zielgerichtet mit den Vorwürfen konfrontiert", hätte dies - ebenso wie die unterlassene Verhängung der U-Haft - die Überlebenschancen der Manager erhöht. Eingefordert wird jetzt "die Anerkennung der Haftung der Republik" für alle Schadensersatzansprüche der Opfer.

Zugleich haben die Opfer-Anwälte beim Europäischen Gerichtshof für Menschrechte eine Menschrechtsbeschwerde eingebracht. In dem 40 Seiten starken Dokument wird minutiös aufgelistet, welche Versäumnisse die heimischen Ermittlungsbehörden begangen hätten. So habe der zuständige Staatsanwalt "systematisch" die Verfolgung Alijews "verhindert", versucht "das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen" und es unter anderem unterlassen, die Ermittlungen auf den Verdacht des zweifachen Mordes auszudehnen."

Mehr zu den neuesten Entwicklungen im Kasachen-Krimi lesen Sie im NEWS 37/09!

9.9.2009 14:21