Nach der endgültigen Sky Europe-Pleite:
Jetzt ermittelt schon die Staatsanwaltschaft
- Verdacht auf fahrlässige Krida und Bilanzfälschung
- "Gestrandete" Passagiere: Kein Entlassungsgrund!
·280.000 Menschen mit wertlosem Ticket
SkyEurope: Jetzt auch noch Fluglizenz entzogen
·Harte Landung für Billigflieger SkyEurope
Eine Chronologie: Vom Höhenflug bis zur Pleite

Die Pleite der slowakisch-österreichischen Billigairline SkyEurope könnte nun auch ein gerichtliches Nachspiel haben: Seit Anfang August prüft die Staatsanwaltschaft Wien auf Grundlage einer Sachverhaltsdarstellung der Finanzmarktaufsicht (FMA) den Verdacht auf Krida und auf Bilanzfälschung. Ermittelt werde einerseits gegen das Unternehmen und andererseits gegen SkyEurope-Chef Nick Manoudakis. Manoudakis hatte am 3. Juli Ex-Vorstandsvorsitzender Jason Bitter an der SkyEurope-Spitze abgelöst und war davor Finanzvorstand der Airline.
Die FMA wollte dazu gegenüber dem "Kurier" keine Stellungnahme abgeben: "Wir geben in derartigen Fällen grundsätzlich keinen Kommentar ab." Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lautet der Verdacht auf "grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen".
Notbremse zu spät gezogen
Insidern zufolge geht es unter anderem darum, dass die Bilanz für das Geschäftsjahr 2007/08, der der Wirtschaftsprüfer KPMG den Prüfvermerk verweigert hatte, im Jänner 2009 hätte veröffentlicht werden müssen. In weiterer Folge sei die Bekanntgabe, wie schlecht es der Airline gehe, bis zur Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens in der Slowakei am 22. Juni verschleppt worden und die Notbremse wäre zu spät gezogen worden, lautet ein Vorwurf. SkyEurope betonte, von einem Strafverfahren nichts zu wissen, berichtete der "Kurier".
Entwarnung für "gestrandete" Passagiere
Währenddessen zerstreut der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Sorgen der gestrandeten SkyEurope-Passagiere um ihre Arbeitsplätze: Das Fernbleiben von der Arbeit infolge eines Ausfalls von Flügen sei kein Entlassungsgrund. Allerdings müssten die gestrandeten SkyEurope-Kunden ihre Arbeitgeber so rasch wie möglich davon in Kenntnis setzen. "Für diese unfreiwillige Urlaubsverlängerung müssen die Betroffenen aber keine Urlaubstage nehmen", betont der Leitende Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz.
Der Entgeltanspruch ist für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich geregelt: Für Angestellte ist ein Anspruch auf Entgelt gesetzlich geregelt, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Arbeiter haben dann Anspruch, wenn der Kollektivvertrag keine abweichende Regelung vorsieht, so der ÖGB.
(apa/red)

