Keine Milde im Terror-Prozess: Urteile
gegen Mona S. und Mohamed M. bestätigt
- OGH: Bleibt bei vier Jahren Haft für Islamisten-Paar
- Senatsvorsitzender: "Das ist so einfach zu gefährlich"

·Ein "Drohvideo" und seine Konsequenzen
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4 Jahre und 22 Monate: Erstes Urteil bestätigt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Urteile bestätigt, die ein Wiener Schwurgericht im vergangenen Februar gegen ein Wiener Islamisten-Paar gefällt hatte. Es bleibt demnach bei vier Jahren Haft für Mohamed M. und 22 Monaten für Mona S., die sich für die Al-Kaida propagandistisch betätigt haben sollen.
"Das ist' a terroristische G'schicht. Das geht so nicht. Das ist so einfach zu gefährlich", begründete der Senatsvorsitzende Eckart Ratz die Entscheidung.
Auswahl der Gewschworenen kritisiert
Verteidiger Lennart Binder hatte in seiner Nichtigkeitsbeschwerde unter anderem die Auswahl der Geschworenen im erstinstanzlichen Verfahren gerügt. Diese wären "willkürlich herausgepickt" worden, Namen, die auf ein moslemisches Glaubensbekenntnis schließen ließen, seien bewusst nicht berücksichtigt worden, behauptete der Anwalt. Weiters machte Binder geltend, die bei Mohamed M. durchgeführte Online-Durchsuchung wäre gesetzwidrig gewesen und die verschleierte Mona S. wäre zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen worden.
Der OGH wies sämtliche vorgebrachten angeblichen Nichtigkeitsgründe zurück. Die Geschworenenbank sei rechtmäßig besetzt gewesen, der Verteidiger betreibe "im Nachhinein Rechenoperationen, um Manipulationen behaupten zu können.
Verhandlung ohne Mona S.
Dass die verschleierte Mona S. nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen durfte, war laut Ratz ebenfalls rechtens: "Angesichts eines solchen Verhaltens war davon auszugehen, da wird demonstriert, da wird Show gemacht." Der Gerichtssaal sei allerdings "keine politische Bühne".
Mona S. war zum Rechtsmittelverfahren nicht persönlich erschienen. Sie sei "traumatisiert", könne keine Polizisten mehr sehen, erläuterte ihr Mann. Sich selbst bezeichnete Mohamed M. einmal mehr als völlig schuldlos: "Ich habe nie zur Gewalt aufgerufen und werde das auch zukünftig nicht tun." Der 23-Jährige verglich sich mit Andreas Hofer und Partisanenkämpfern, denen wie ihm staatliches Unrecht widerfahren sei. "Mein Leben ist vollkommen zerstört", betonte Mohamed M. abschließend.
Laut dem nunmehr rechtskräftigen Urteil soll Mohamed M. Ziele der al-Qaida verfolgt haben, indem er mit einem im Internet verbreiteten "Drohvideo" Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan aufforderte, den Dschihad guthieß und zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft 2008 aufrief. Mona S. soll sich propagandistisch für den Terrorismus stark gemacht haben, indem sie Texte ins Englische übersetzte und ins Internet stellte.
(apa/red)
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