Student starb bei Disput mit Türstehern: Securitys kommen mit mildem Urteil davon
- Freiheitsstrafen zwischen 5 Monaten und drei Jahren
- Salzburger starb: Wurde brutal am Boden fixiert

Der Salzburger "Türsteher-Prozess" ist mit drei milden Urteilen zu Ende gegangen. Drei Security-Männer sind zu Freiheitsstrafen von fünf Monaten bis zu drei Jahren verurteilt worden. Das Trio hatte laut Anklage einen alkoholisierten Besucher am 21. Oktober 2007 so brutal zu Boden gedrückt und in Bauchlage fixiert, dass der 24-jährige Student aus Eugendorf (Flachgau) sieben Wochen später seinen schweren Verletzungen erlegen ist. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
"Absichtliche schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" warf Staatsanwalt Michael Schindlauer den Türstehern vor. Am Abend verkündete der Vorsitzende des Schöffensenates, Andreas Posch, das Urteil: Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer, aber nicht absichtlicher Körperverletzung mit Todesfolge für den erstangeklagten 37-Jährigen, davon ein Jahr unbedingt. Fünf Monate auf Bewährung für den 34-jährigen Zweitangeklagten und acht Monate auf Bewährung für den drittangeklagten 31-Jährigen. Die letzten beiden Urteile lauteten auf fahrlässige Tötung.
Verteidiger Karl Wampl sprach von einem "tragischen Unfall, der viel Emotionen ausgelöst hat" und ortete Widersprüche in einigen Zeugenaussagen. Die Türsteher hätten in Notwehr gehandelt, ein Motiv für eine absichtliche Verletzung konnte der Rechtsanwalt nicht erkennen. Er plädierte auf Freispruch.
"Brutal und überzogen"
Der Student Markus G. soll während der Raveparty einige Gäste und eine Kellnerin belästigt haben. Er hatte 2,2 bis 2,8 Alkohol im Blut. Um Ordnung zu schaffen, zerrte ihn das Security-Personal gegen 4.00 Uhr aus dem Saal in den Ausgangsbereich. "Dort verpassten sie ihm Fußtritte und fixierten ihn über einen längeren Zeitraum in Bauchlage, indem sie seine Hände am Rücken festhielten und im Bereich der Oberschenkel, des Rückens und der Schulter auf ihn knieten", so der Staatsanwalt. Sämtliche Zeugen - außer jene, die den Angeklagten nahe stünden - hätten den Einsatz als "brutal und überzogen" bezeichnet.
Das Opfer erlitt einen Herzstillstand mit schweren, anhaltenden Hirnfunktionsstörungen und einen Riss der Bauchspeicheldrüse. Am 8. Dezember starb der Eugendorfer an multiplen Organversagen.
Mehrere Fußtritte
Durch das "brutale Verhalten" der Türsteher seien letztendlich die tödlichen Verletzungen hervorgerufen worden, erklärte Schindlauer in seinem Plädoyer. Fast alle Zeugen hätten die Fixierung des Studenten durch die Türsteher bestätigt, der Erstangeklagte habe dabei mehrfach Fußtritte gegen den Oberkörper des 24-Jährigen gesetzt.
Die Türsteher meinten, sie hätten nichts falsch gemacht. Der Student habe randaliert und auf Aufforderung nicht freiwillig den Veranstaltungssaal verlassen. "Als ich ihn ins Foyer zerrte, schlug er um sich", erzählte der Erstangeklagte. Er hätte den 24-Jährigen nur an den Füßen gehalten. Seine Kollegen seien ihm zu Hilfe gekommen. Der Zweitangeklagte will den Mann nur am Kopf gehalten haben. Der Drittangeklagte erklärte, er habe ihn lediglich in Seitenlage fixiert und die Arme zur Seite gestreckt. "Wenn das so gewesen wäre, würde das Opfer zweifellos noch leben", konterte der Staatsanwalt.
Schmerzensgeld
Opferanwalt Stefan Rieder forderte 15.000 Euro Schmerzensgeld für die Dauer des Komas sowie 106.000 Euro für den verfrühten Tod des Studenten. Laut Statistik hätte er noch 53 Jahre leben können, rechnete er vor. Ein Teilschmerzensgeld wurde anerkannt.
(apa/red)
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