Rechnungshof deckt Amtsmissbrauch auf:
Burgenlands LH-Stv. Franz Steindl angezeigt
- NEWS Exklusiv: Nicht vertretbare "Weisung" erteilt
- Für Finanzen der Pleitegemeinde Strem verantwortlich

·Steindl: "Ich habe
ein reines Gewissen"
LH-Stv. steht Vorwurf völlig gelassen gegenüber
·Eine Pleitegemeinde
im Visier der Justiz
Rechnungshofkritik an
Strem liegt NEWS vor
Das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet in einer Vorabmeldung, dass der Burgenländische Landesrechnungshof bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gestern eine Sachverhaltsdarstellung gegen den burgenländischen Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) wegen des Verdachtes des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 StGB eingebracht hat.
Hintergrund der politisch hochbrisanten Anzeige ist ein unmittelbar vor Fertigstellung stehender Rechnungshofbericht über die Pleitegemeinde Strem und die Rolle der Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes, die Franz Steindl untersteht und für die Kontrolle der Gemeindefinanzen verantwortlich war.
Die peniblen Prüfer des Rechnungshofes stützen sich in ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht nur auf den eigenen Rechnungshofrohbericht, sondern auch auf Gutachten der renommierten Universitätsprofessoren Dr. Gabriele Kucsku-Stadlmayer und Dr. Richard Soyer.
Nicht vertretbare Weisung
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins NEWS geht aus den Dokumenten hervor, dass Steindl den Beamten der Gemeindeaufsichtsbehörde eine "Weisung" erteilt habe, ein Darlehen für die Gemeinde Strem zu genehmigen, obwohl die Prüfer der Gemeindeaufsichtsbehörde diese Darlehensaufnahme als "wirtschaftlich nicht vertretbar" bezeichnet hatten. Steindls Vorgangsweise sei zudem "auch im Hinblick auf den erweiterten Schädigungsvorsatz tatbildlich".
Verdacht des Amtsmissbrauches
Zitat: "Spätestens ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der Weisung von LH-Stv. Mag. Franz Steindl (...) liegt der Verdacht nahe, dass bei ihm die objektiven Tatbestandsmerkmale des Missbrauchs der Amtsgewalt gem. § 302 StGB erfüllt sind". Des weiteren wird auch der Verdacht des "Amtsmissbrauches durch Missachtung der Gemeindeaufsicht - Begehung durch Unterlassung" gegen Steindl erhoben. Auch die "Prämisse des wissentlichen Befugnismissbrauches durch LH-Stv. Mag. Franz Steindl" scheine erfüllt.
Die gegebene Verdachtslage löse zudem eine "Anzeigepflicht" durch den Landesrechnungshof aus.
Politisch besonders explosiv: Die Rechnungshofprüfung, die jetzt zur Anzeige gegen Franz Steindl bei der Justiz geführt hat, war von Steindl selbst beantragt worden.
Mehr über die Causa Steindl und die rechtlichten Konsequenzen lesen Sie im NEWS 35/09!
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