Tierisch süße Urlaubssouvenirs: Einreise- bestimmungen für Tiere aus dem Ausland
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Einreisebestimmungen für
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Die besten Tipps für die ersten Lebensmonate
Hinter der Entscheidung, ein halb verhungertes Hündchen oder ein verwahrlostes Kätzchen aus dem Urlaub mitzunehmen, stecken meistens nur die besten Absichten. Doch viele Urlauber sind über die Einfuhrauflagen nach Österreich kaum informiert.
Besonders für Tiere aus Nicht-EU-Staaten gelten bei der Einreise sehr strenge Bestimmungen. Können diese nicht eingehalten werden, drohen nachhaltige Konsequenzen. Wer also überlegt, ein Tier aus dem Urlaub mitzunehmen, sollte sich gut informiert und das Tier entsprechend vorbereitet haben.
Einreise innerhalb der EU. Hunde und Katzen ab einem Alter von drei Monaten müssen zur Identifikation mit einem Chip oder einer Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig) gekennzeichnet sein. Und: Sie benötigen einen EU-Heimtierausweis (wird vom Tierarzt ausgestellt) und eine gültige Tollwutimpfung. Bei Tieren unter zwölf Wochen entfällt die Tollwutimpfung, dafür braucht man eine Bescheinigung des Amtstierarztes. Diese soll bestätigen, dass das Tier an seinem Geburtsort auch aufgezogen wurde, ohne dabei mit wild lebenden, möglicherweise infektiösen Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Oder aber es handelt sich um ein Jungtier, das seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
Einreise aus Nicht-EU-Staaten. In diesem Fall gilt es, einige besonders strenge Regeln zu beachten. Denn an den EU-Grenzen wird bei der Einfuhr von Haustieren streng kontrolliert. Hunde und Katzen über zwölf Wochen müssen gechipt oder tätowiert sein und eine gültige Tollwutimpfung haben. Gleichzeitig müssen die Besitzer eine amtstierärztlich bestätigte EUEinfuhrbescheinigung vorlegen können. Bei der Einfuhr aus vielen Staaten etwa der Türkei und Tunesien wird darüber hinaus noch eine positive Tollwut-Antikörper- Bestimmung (ein Bluttest, der den Tollwutschutz nachweist) verlangt. Diese Untersuchung kann erst 30 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und erfordert dann noch weitere drei Monate Wartezeit bis zur erlaubten Einreise.
Isabel Finsterwalder
Mögliche Konsequenzen, wenn gesetzliche Einreisebestimmungen nicht erfüllt werden, lesen Sie in NEWS 34/09!
