17-Jähriger bleibt hinter Gittern: Weitere
vier Wochen Haft nach tödlichem Einbruch
- Staatsanwältin argumentiert mit Tatbegehungsgefahr
- Amnesty kritisiert "Informationsverhinderungshaft"

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Polizei: Spekulation um
Racheakt "weit hergeholt"
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100 Trauergäste nahmen an der Seelenmesse teil
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BILDER: Tiefe Trauer um erschossenen Florian P.
·Scharfe Kritik an Kremser Ermittlungen
Strafverteidiger mit Methoden "unzufrieden"
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Familie von Florian P. erhebt schwere Vorwürfe
Das Landesgericht Krems hat im Zusammenhang mit dem von der Polizei in einem Supermarkt erschossenen 14-jährigen Florian P. die U-Haft über den mutmaßlichen Komplizen des ums Leben gekommenen Burschen verlängert. Als Haftgrund wurde weiter Tatbegehungsgefahr angenommen, gab die Erste Staatsanwältin Eva Taborsky. Der 17-Jährige bleibt damit vorerst weitere vier Wochen inhaftiert.
Scharfe Kritik an der Verlängerung der U-Haft kommt von der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai). Für den österreichischen ai-Generalsekretär Heinz Patzelt liegt die Vermutung nahe, "dass es sich im gegenständlichen Fall um eine Informationsverhinderungshaft handelt", wie er im Gespräch mit der APA darlegte.
Man wolle dem 17-Jährigen offenbar die Möglichkeit nehmen, der vielfach medial kolportierten Sichtweise der Polizisten, die die Schussabgabe damit erklären, sie hätten sich in einer Notwehrsituation befunden, etwas entgegenzusetzen. "Das ist beschämend und irritierend zugleich", sagte Patzelt.
Todesschüsse der Polizei
Der 17-Jährige, der mit seinem jüngeren Freund in der Nacht auf den 5. August von zwei Uniformierten bei einem nächtlichen Einbruchsversuch betreten wurde, soll angeblich mit einer Gartenharke eine "Ausholbewegung" in Richtung der Polizisten gemacht haben. Die Beamten machten darauf von ihren Dienstwaffen Gebrauch. Während der 14-Jährige von einem Schuss in den Rücken tödlich getroffen wurde, durchschlug ein Projektil beide Oberschenkel des 17-Jährigen.
Auf Basis dieser Verletzung weiter von Tatbegehungsgefahr auszugehen, "ist im Rahmen des Absurden ganz besonders absurd", bemerkte Patzelt, zumal selbst im Fall einer möglichen Verurteilung des Burschen wegen versuchten Einbruchsdiebstahls die zu erwartende Strafe in keiner angemessenen Relation zu einer mehrwöchigen U-Haft stehe. "Freiheit ist das höchste Gut nach dem Leben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man den Jugendlichen ohne erkennbar zwingende Not in Haft verwahrt", gab der ai-Generalsekretär zu bedenken.
Von der Anwältin des Jugendlichen war trotz mehrfacher telefonischer Anfrage vorerst keine Stellungnahme zur Haftfrage zu bekommen. Die Juristin hat grundsätzlich die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems ein Rechtsmittel zu ergreifen. Mit der Haftbeschwerde müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen.
(apa/red)
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