Neue Aufregung um Kärntner Ortstafeln: Bandion-Ortner bleibt bei ihrer Meinung
- Amtsmissbrauch? Verfahren gegen Dörfler eingestellt
- Verfassungsjurist Mayer widerspricht Justizministerin

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In der Ortstafel-Causa hat Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) erneut die Einstellung des Verfahrens wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (B) verteidigt. Die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft sei "vertretbar", meinte sie, "nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz liegt kein Schädigungsvorsatz vor". Die anderslautende Argumentation von Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer könne sie nicht nachvollziehen, sie würde aber gerne mit ihm darüber diskutieren, sagte die Ministerin.
Bandion-Ortner plädierte dafür, die Entscheidung eines Drei-Richter-Senats in Klagenfurt über den Fortführungsantrag der Slowenenvertreter abzuwarten. Den Ball sieht sie nicht beim Justizministerium: Es fehle eine Verordnung der Bundesregierung, diese Verordnung könne nicht die Justizministerin ins Leben rufen.
Für eine politische Lösung des Ortstafel-Konflikts plädierte auch der Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs. Diese Frage über das Strafrecht klären zu wollen, hält er für nicht richtig. Das wäre eine Instrumentalisierung des Strafrechts in einer Angelegenheit, die dieses nicht lösen könne. Gefragt sei vielmehr die Politik bzw. der politische Wille zu einer Lösung.
Ministerklage möglich
Der Bund hätte in der Ortstafel-Causa die Möglichkeit einer sogenannten Ministeranklage gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (B). Die Regierung könnte eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erheben, bzw. der Nationalrat eine solche beschließen, erklärt der Strafrechtler Franz Höpfel.
Eine derartige Anklage gegen einen Landeshauptmann durch die Regierung hat es bereits einmal gegeben - Mitte der 80er Jahre gegen den Salzburger ÖVP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Er hatte am 8. Dezember 1984 entgegen einer Weisung des Sozialministers die Geschäfte offen gehalten. Der VfGH verurteilte sein Vorgehen damals und stellte fest, dass eine Rechtsverletzung vorliege - weitere Konsequenzen gab es aber nicht.
Wenn der Mangel an Vorsatz, der sogenannten Wissentlichkeit als Hindernis angesehen wird (wie in dem gegen Dörfler eingestellten Verfahren, Anm.), dann könnte man das Ganze mittels Ministeranklage klären, so Höpfel. Nach Meinung des Experten würde diese auch dem politischen Charakter der Angelegenheit entsprechen und wäre damit eine "saubere Vorgehensweise".
Mayer widerspricht Bandion-Ortner
Der Verfassungsjurist Heinz Mayer widersprach im Ö1-"Morgenjournal" wiederum dem Kernargument von Justizministerin Bandion-Ortner, wonach im Fall Dörfler kein Schädigungsvorsatz vorliege, weil es kein subjektives Recht des Einzelnen bzw. einer Gruppe auf Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln gebe. Es sei zwar richtig, dass es kein subjektives Recht der Volksgruppen auf Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln gebe. "Das hat aber mit der Frage, ob jemand Amtsmissbrauch begeht, weil er sie rechtswidriger Weise nicht aufstellt, nichts zu tun", so Mayer.
(apa/red)
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