Vierjährige hatte 2,5 Promille Alk im Blut: Mädchen leerte eine Sliwowitz-Flasche
- Verwahrlosung? Eltern bekannten sich nicht schuldig
- 17-Jährige Tante erklärte Abwesenheit mit Krämpfen
Wegen Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht hatten sich ein junges Ehepaar und die Schwester des Mannes im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Die vierjährige Tochter des Paars war am 28. Jänner 2009 offensichtlich alkoholisiert ins Krankenhaus eingeliefert worden. Wie sich dort herausstellte, hatte das Kind 2,5 Promille im Blut.
Der Kleinen war es gelungen, eine Flasche Sliwowitz zu leeren, an die heranzukommen in der elterlichen Wohnung offensichtlich nicht allzu schwer war. Die Mutter befand sich zum Tatzeitpunkt mit einem ihrer anderen Kinder im Krankenhaus, der Vater besuchte einen AMS-Kurs. Die Staatsanwaltschaft machte beiden zum Vorwurf, den Zwetschkenschnaps nicht ordnungsgemäß verwahrt und ihre Tochter außerdem in hygienischer Hinsicht nicht hinreichend gepflegt zu haben. Als sie im Spital behandelt wurde, hatten die Ärzte bei dem Mädchen eine gewisse Verwahrlosung festgestellt.
Junge Tante angeklagt
Der Tante wurde angelastet, nicht auf die Vierjährige geschaut zu haben. Die junge Frau, selbst erst 17 Jahre alt, hatte wie schon oft zuvor auf den Nachwuchs ihres Bruders aufgepasst. Sie erklärte nun, sie habe damals Bauchkrämpfe gehabt und in der Wohnung ihres Bruders immer wieder das Klo am Gang aufsuchen müssen. Währenddessen müsse ihre Nichte den Schnaps gefunden haben, der gemeinsam mit nicht alkoholischen Getränken in einem Küchenkastl unterhalb der Abwasch aufbewahrt wurde.
"Was hätte ich machen sollen? Ich hab' Krämpfe gehabt! Ich war zehn bis 15 Minuten weg. Das kann jedem passieren", ließ die 17-Jährige die behördliche Schuldzuweisung nicht gelten. Sie liebe "diese Kinder als wären es meine eigenen", versicherte sie.
Vater und Mutter bekannten sich nicht schuldig
Vater und Mutter bekannten sich ebenfalls nicht schuldig. Den Schnaps habe der Großvater in Serbien gekauft, ihre insgesamt drei Kinder hätten nie zuvor daran herumprobiert. Von Vernachlässigung ihres Nachwuchses könne keine Rede sein: Man sei zweimal monatlich zur Kinderärztin gegangen und habe alle für den Mutter-Kind-Pass nötigen Untersuchungen vornehmen lassen.
Zum Beweis dafür beantragte Verteidiger Peter Philipp die Ladung der Ärztin. Richter Georg Allmayer bemerkte am Ende der Verhandlung, dass die Beiziehung einer Gerichtsmedizinerin ebenfalls geboten wäre. Es wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
(apa/red)
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