Schwerwiegende Verdachtsmomente:
NVP nicht bei Oberösterreich-Wahl dabei
- Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz
- Damit dürfen insgesamt sieben Parteien antreten

·"Überlassen Grünen die Scheiße im Hirn"
Nationale Volkspartei will bei OÖ-Wahlen antreten
Die Nationale Volkspartei (NVP) - sie wird vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuft - darf nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich am 27. September antreten. Das wurde nach einer Sitzung der Landeswahlbehörde bekannt. Damit sind für die Wahl insgesamt sieben Parteien zugelassen: ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ, BZÖ, KPÖ und Die Christen.
Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, die NVP nicht zuzulassen, war absehbar. Schon nach ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag hieß es, es gebe zu schwerwiegende Verdachtsmomente und Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz. Aus rechtlichen Gründen war der NVP noch ein "Parteiengehör" zugestanden worden, das sie in Form einer schriftlichen Stellungnahme abgeben sollte.
Die NVP hatte ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) abgegeben. In Oberösterreich sind für ein landesweites Antreten insgesamt 400 Unterstützungserklärungen notwendig, wobei in jedem der fünf Wahlkreise zumindest 80 nachgewiesen werden müssen.
Die Wahlbehörde hat vor ihrer Entscheidung bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Gruppierung, die beteiligten Personen, deren Hintergründe und Ziele eingeholt. Außerdem wurde ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Bezirksverwaltungsbehörden hatten zuvor heuer bereits zwei Veranstaltungen der NVP verboten. Als sie ihre Kandidatur ankündigte, gab es wiederholte Proteste von vielen Seiten.
(apa/red)
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