Natascha Kampusch jetzt in Lebensgefahr?
Ex-OGH-Chef fürchtet Angriff durch Mittäter
- Rzeszut hält möglichen Komplizen zu allem fähig
- "Er könnte sich zu Handlungsbedarf entschließen"

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Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshof (OGH) und Mitglied der Evaluierungskommission, Johann Rzeszut, befürchtet offenbar Lebensgefahr für Natascha Kampusch durch einen möglichen Mittäter. "Wir fürchten nichts mehr als in einigen Jahren eine Zeitungsmeldung des Inhalts 'Natascha Kampusch tot aufgefunden' oder 'Natascha Kampusch tödlich verunglückt'", so Rzeszut. Der Leiter der Kommission, Ludwig Adamovich, war vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Zu dieser Annahme soll dem Ex-OGH-Chef neben der Aussage einer Zeugin auch veranlassen, "dass der Tatplan eines Einzeltäters, ein Kind in verbautem Gebiet mit einem selbstgelenkten, von außen einsehbaren Kraftfahrzeug zu entführen, völlig unrealistisch wäre", wie es seitens "Österreich" in einer Vorab-Meldung hieß.
Mittäter "zu allem fähig"
Ein möglicher Mittäter könnte demnach zu allem fähig sein, denn "eine Person, die während der Zeit der Opferabhängigkeit wiederholt gemeinsam mit P. und dem Tatopfer gesehen wurde, hat akzentuierten Erklärungsbedarf. (...) Befürchtet er beispielsweise irgendwann einmal, das Opfer könnte die volle Wahrheit über sein Schicksal etwa medial verwerten, könnte er sich zu finalisierendem Handlungsbedarf entschließen", soll Rzeszut geschrieben haben.
Sagt Natascha nicht volle Wahrheit?
"Mögliche Motive für bewusste unwahre Angaben" wie eine "langfristige Annäherung an die Täter (Stockholm-Effekt) aufrechte Druckausübung durch einen bisher nicht belangten Täter, Deckung von Implikationen nahestehender Personen" könnten ein Grund sein, warum Natascha Kampusch bisher offenbar nicht die ganze Wahrheit ans Licht gebracht hätte. Nicht zu erklären sei, "dass die Ermittlungsverantwortung offenbar weiterhin bei einem Leitenden Oberstaatsanwalt bleibt, der die von kriminalpolizeilicher Seite angeregten Ermittlungsinitiativen ins Lächerliche zieht".
Die Evaluierungskommission wolle der jungen Frau einen weiteren Schicksalsschlag ersparen: "Sie legt aber auch Wert auf einen effizienten Beitrag zu der Überzeugung noch nicht belangter oder potenzieller Täter, dass Kapitalverbrechen und dazu fassbare Ermittlungsansätze von der österreichischen Strafrechtspflege nicht salopp auf die leichte Schulter genommen werden", wie Rzeszut im Brief an "Österreich" formuliert haben soll.
Kommissionsleiter Adamovich war Samstagnachmittag vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Seitens des Bundeskriminalamts wurde diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft Wien verwiesen - auch hier war aber niemand zu sprechen. (apa/red)
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