Welche Spenden sind künftig absetzbar? Finanzminister Pröll verteilt Steuerzuckerln
- Steuerbonus bei Spenden für "mildtätige Zwecke"
- Amnesty International allerdings nicht auf der Liste

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Nun herrscht Klarheit über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden: Das Finanzministerium hat die Liste jener 271 Organisationen veröffentlicht, deren Spender für ihre Zuwendungen einen Steuerbonus lukrieren können. Zwei Drittel der Anträge wurden genehmigt. Nicht dabei sind Umwelt- und Tierschutzgruppen. Ihnen sagt Finanzstaatssekretär Lopatka eine Evaluierung im Jahr 2011 zu.
Spenden für "mildtätige Zwecke" sowie für Entwicklungszusammenarbeit können seit Jahresanfang von der Steuer abgesetzt werden. Welche Hilfsorganisationen begünstigt sind und welche nicht, entscheidet auf Antrag das Finanzministerium. Bisher wurden 271 Organisationen in die entsprechende Liste aufgenommen, darunter die großen NGOs wie die Caritas, Rotes Kreuz, Licht ins Dunkel und die evangelische Diakonie.
Amnesty International nicht dabei
"Alle großen Organisationen sind dabei", betont Lopatka im APA-Interview. Nicht genehmigt wurde der Antrag von Amnesty International, obwohl es ursprünglich geheißen hatte, Spenden an die Menschenrechtsorganisation würden sehr wohl absetzbar sein. Lopatka begründet das damit, dass die zuständige Fachabteilung des Finanzministeriums zwar die Betreuung von Folteropfern als "mildtätig" ansieht, nicht aber die sonstige humanitäre Arbeit von Amnesty.
"Ich werde mich massiv dafür einsetzen, dass Amnesty auf die Liste kommt", versichert Lopatka. Er begrüßte daher die von Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt im Ö1-"Morgenjournal" angekündigte Berufung gegen den ablehnenden Bescheid des Finanzministeriums.
Die Liste der begünstigten Spendenorganisationen ist auf der Homepage des Finanzministeriums http://www.bmf.gv.at unter der Rubrik "Tools" bzw. unter dem Link http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp zu finden.
(apa/red)
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