Graf-Sager entzweit die Große Koalition:
Faymann für Abwahl - Pröll erteilt Absage
- ÖVP-Chef: Keine Märtyrer durch Tricks schaffen
- VP-Klubchef Kopf: "Man kann auch Blödsinn sagen"
Statt Abwahl Amtsenthebungsverfahren beim VfGH?

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und die Souveränität
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Martin Grafs Südtirol-Aussagen entzweien die Große Koalition: Bundeskanzler Werner Faymann hat sich nach dem Ministerrat dezidiert dafür ausgesprochen, eine Abwahl eines Nationalratspräsidenten zu ermöglichen. Es soll im Nationalrat in dieser Sache Gespräche mit der ÖVP geben und zwar "nicht als Anlassgesetzgebung". Sein Gegenüber, Vizekanzler und VP-Chef Josef Pröll, findet die Aussagen zwar ebenfalls "absolut inakzeptabel, völlig überflüssig, skurril", bleibt aber bei seiner Ablehnung einer Änderung der Nationalratsgeschäftsordnung.
Man dürfe nicht durch "Geschäftsordnungstricks Märtyrer schaffen", meinte Pröll, hielt aber fest: Wenn Graf oder andere Abgeordnete gegen das Verbotsgesetz oder andere Gesetze verstoßen sollten, werde die ÖVP "binnen Stundenfrist" handeln. "Und das schauen wir uns ganz genau an." Pröll sieht bei der FPÖ Handlungsbedarf: "Er ist ohne Zweifel rücktrittsreif", aber dafür hätten Graf und die Freiheitlichen selbst zu sorgen.
Faymann dagegen ist der Meinung, dass der Nationalrat grundsätzlich die Möglichkeit haben sollte, eine frühere Entscheidung "mit Zweidrittelmehrheit" in Frage zu stellen. Denn schließlich könne man "im Vorhinein in jemanden nicht hineinschauen". Faymann ortet auch in der ÖVP immer mehr Stimmen für eine Abwahl Grafs und bezeichnete das als "erfreulichen Diskussionsverlauf". Dass SPÖ und ÖVP in dieser Frage aber grundsätzlich uneins sind, bewertet der Kanzler gelassen: "Das nennt man einen Diskussionsprozess, wenn man sich nicht einig ist."
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf plädierte bereits vor dem Ministerrat angesichts der Aufregung um Graf für "ein bissl mehr Gelassenheit". Er teile die Meinung Grafs zwar nicht, trotzdem sei dieser als Nationalratspräsident politisch legitimiert, so Kopf.
"Man kann auch Blödsinn sagen"
"In einem demokratischen System ist es möglich seine Meinung zu sagen. Man kann auch Blödsinn sagen, so wie Graf kürzlich. Deswegen muss er nicht gleich abgewählt werden" betonte Kopf. Im übrigen seien die Beurteilung von Graf-Aussagen, die Kopf inhaltlich kritisierte, und die Debatte um die Abwahlmöglichkeit für Nationalratspräsidenten "zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe".
Kopf deponierte neuerlich seinen Vorschlag, statt der Abwahlmöglichkeit durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahren für den Nationalratspräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof zu schaffen. Ein solche Amtsenthebung könnte es nach den Vorstellungen des VP-Clubchefs freilich nur im Fall einer Verfassungsverletzung durch einen Präsidenten geben, womit Grafs Südtirol-Aussagen kein Anlass für ein derartiges Verfahren wären. "Das wäre keine Lex Graf, weil sie in diesem Fall nicht wirken würde" betonte Kopf.
Die bloße Abwahl eines Nationalratspräsidenten wegen einer politischen Äußerung lehne Kopf als "nicht zulässig" ab. Dies diene auch dem Schutz der kleinen Parlamentsparteien, so der VP-Clubchef.
(apa/red)
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