Flughafen Wien lässt Prüfer nicht ins Haus:
Rechnungshof ist Zugang zu Akten verwehrt
- Erster Anlauf auf Untersuchung ist damit gescheitert
- Rechnungshof beharrt auf Zuständigkeit für Prüfung

·Der Rechnungshof
soll draußen bleiben
Flughafen Wien erteilt
der Prüfung eine Absage
·So setzt man eine
Baustelle in den Sand
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des Skylink-Desasters
·Skylink ruft die
Justiz auf den Plan
Staatsanwaltschaft hat
Ermittlungen gestartet
Die Prüfer des Rechnungshofs haben den ersten - erfolglosen - Versuch unternommen, Einschau in die Vorgänge rund um den Bau des neuen Terminals "Skylink" am Flughafen Wien zu nehmen. Wie nach der abschlägigen Entscheidung des Vorstandes erwartet, wurden sie nur bis zum Empfang und zum Generalsekretär zugelassen.
Nach kaum einer Viertelstunde verließ das dreiköpfige Team den Sitz des börsenotierten Unternehmens wieder. Der RH will nun die Haupteigentümer des Flughafens informieren und in rund 10 Tagen einen neuen Anlauf machen, wie RH-Präsident Josef Moser ankündigt.
Wien und Niederösterreich - die beiden halten je 20 Prozent am Grundkapital der Flughafen Wien AG -, werde nun per Brief mitgeteilt, dass eine Prüfung versucht und verweigert wurde und in zirka 10 Tagen ein weiterer Versuch unternommen werde. Wird den RH-Experten wieder der Zugang verweigert, kann formal ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Klärung der Zuständigkeit gestellt werden.
RH sieht sich im Recht
Der RH-Präsident sieht die vom Flughafen eingeholten Gutachten keineswegs als Beweis dafür, dass keine Prüfzuständigkeit des RH vorliegt: Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funke habe von Unklarheiten und vorherrschenden Argumenten gesprochen, aber nicht von einer Ja-Nein-Situation. Moser verwies neuerlich auf die Unterstützung aller Parlamentsparteien für eine RH-Prüfung und die gebarungsrelevanten Aspekte beim Skylink. Diese würden allein schon eine RH-Prüfung rechtfertigen.
Der Vorteil gegenüber einer aktienrechtlichen Sonderprüfung, wie sie der Flughafen nun anpeilt: eine RH Prüfung sei unabhängig und mache eine Gesamtprüfung möglich, während bei einer Sonderprüfung der Vorstand Umfang und Kriterien festlegt. Der Flughafen-Vorstand hat entschieden, eine RH-Prüfung aus aktienrechtlichen Gründen nicht zuzulassen.
(apa/red)

