Dienstag, 21. Juli 2009

Der Rechnungshof soll draußen bleiben:
Flughafen Wien erteilt Prüfung eine Absage

  • Rechnungshof hält an Plänen für Untersuchung fest
  • Auch Betriebsrat bevorzugt aktienrechtliche Prüfung

Die Rechnungshofprüfer dürfen - zumindest vorerst - die Vorgänge um den Bau des neuen Terminals "Skylink" am Flughafen Wien nicht untersuchen. Der Vorstand sieht keine rechtliche Basis für eine Prüfung durch den Rechnungshof. Eine "freiwillige Zustimmung" zu einer solchen Prüfung sei aus aktienrechtlichen Gründen nicht möglich, teilte der Flughafen-Vorstand mit. Davon unbeeindruckt hält der Rechnungshof an einer Prüfung des Skylink-Baus fest.

Der Rechnungshof ist nach wie vor der Überzeugung, dass eine Prüfung zulässig ist", sagte RH-Präsident Josef Moser. Die Faktenlage - durch die Wirkung des Syndikatsvertrages zwischen den beiden Kernaktionären Wien und Niederösterreich - und die Rechtslage im Übernahmegesetz unterlegten diese Argumentation.

Im heimischen Übernahmerecht werde die Kontrolle eines Unternehmens bereits ab 30 Prozent Anteil am Grundkapital angenommen, betont Moser. Auch in Deutschland gelten 30 Prozent als Schwelle für Beherrschung, ebenso in einer EU-Richtlinie. Gleichzeitig lege der Syndikatsvertrag fest, dass die Partner wichtige Entscheidungen wie die Bestellung des Vorstandes oder des Aufsichtsrats bzw. des Vorsitzenden bestimmen können.

Betriebsrat für externes Unternehmen
Während sich die Politik für eine Beauftragung des Rechnungshofes stark gemacht hatte, plädierte Betriebsratsvorsitzender Manfred Biegler für eine aktienrechtliche Sonderprüfung durch ein externes Unternehmen.

Eine aktienrechtliche Sonderprüfung wäre "im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeiter" die beste Lösung, betonte Biegler, weil damit der Vorwurf des Verheimlichens falle. Die Belegschaft habe jedenfalls "höchstes Interesse" alles aufzuklären um wieder in Ruhe arbeiten zu können.

Indes sind rund um den Skylink-Bau neue Vorwürfe aufgetaucht: Einem Bericht der "Presse" zufolge, soll bei der Staatsanwaltschaft Wels eine Sachverhaltsdarstellung eingegangen sein, in der einer am Bau beteiligten Firma Betrug oder zumindest Gemeingefährdung vorgeworfen wird.
(apa/red)

21.7.2009 09:54
Viennese, 20. 07. '09 15:02
Der Betriebsrat
Nun hat der Betreibsrat der Flughafen A.G etwas gegen eine Prüfung des RH!. Das sieht ja ganz so aus ,alsob diese Herren etwas zu verheimlichen haben. Zuerst ruiniert der Betriebsrat der Aua sein Unternehmen durch Gaagenforderungen die jenseits von gut und böse sind,nun kommen die Gerwrkschafter der Flughafen A.G zum Schluß alles unter den teppich zu kehren, damit die Öffentlichkeit nichts von Malversationen erfährt. Steuergelder werden verschleudert in die Milliarden, abe rgewisse Leute glauben daß sie DKT spielen!